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Beschreibung
vor 3 Jahren
Am 31. März 2022 hat das BAG in einem Urteil (8 AZR 238/21)
entschieden, dass eine Altersdiskriminierung nicht vorliegt, wenn
der Bewerber sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben hat. Wann
ist die Anwendung des AGG ausgeschlossen und bekommen wir es erneut
mit den sog. AGG-Hoppern zu tun? Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
entschieden, dass eine Altersdiskriminierung nicht vorliegt, wenn
der Bewerber sich nicht ernsthaft auf die Stelle beworben hat. Wann
ist die Anwendung des AGG ausgeschlossen und bekommen wir es erneut
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