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Beschreibung
vor 3 Jahren
In einem Urteil LAG Niedersachen vom 7. April 2022 ordnet das
Gericht ein Nichtabsperren des Schreibtisches durch einen
Mitarbeiter als Verletzung der Hauptleistungspflicht aus dem
Arbeitsverhältnis ein. Die Nichtbeachtung einer Arbeitsanweisungen
zum Datenschutz im Rahmen des Direktionsrechts wiege so schwer,
dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein
kann. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
Gericht ein Nichtabsperren des Schreibtisches durch einen
Mitarbeiter als Verletzung der Hauptleistungspflicht aus dem
Arbeitsverhältnis ein. Die Nichtbeachtung einer Arbeitsanweisungen
zum Datenschutz im Rahmen des Direktionsrechts wiege so schwer,
dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein
kann. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
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