Kurz gefragt: "Vorsicht bei wohlwollenden Zwischenzeugnissen"

Kurz gefragt: "Vorsicht bei wohlwollenden Zwischenzeugnissen"

vor 3 Jahren
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Beschreibung

vor 3 Jahren
In einem Fall, den das LAG Hamm (Urt. v. 3.5.2022 – 14 Sa 1350/21)
entschieden hat, hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein extrem
wohlwollendes Zwischenzeugnis ausgestellt, um ein ganz bestimmtes
Ziel zu erreichen. Dies stand jedoch im krassen Widerspruch zum
sonstigen Geschehen im Betrieb und hatte unangenehme Folgen für den
Arbeitgeber. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt

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