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Beschreibung
vor 3 Jahren
Am 11. Juni 2022 wurde es vom Bundestag verabschiedet, nun ist es
zu Beginn des Jahres in Kraft getreten: Das „Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Was bedeutet
das für die Unternehmen, welche Sorgfaltspflichten treffen sie und
sind diese überhaupt umsetzbar? Wir werfen einen Blick auf ein
Gesetz, das nicht nur die „ganz Großen“, sondern bald auch
Arbeitgeber mit mehr als 1.000 Mitarbeitern trifft. Mehr zu Arbeit
und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
zu Beginn des Jahres in Kraft getreten: Das „Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Was bedeutet
das für die Unternehmen, welche Sorgfaltspflichten treffen sie und
sind diese überhaupt umsetzbar? Wir werfen einen Blick auf ein
Gesetz, das nicht nur die „ganz Großen“, sondern bald auch
Arbeitgeber mit mehr als 1.000 Mitarbeitern trifft. Mehr zu Arbeit
und Arbeitsrecht:
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