Kurz gefragt: "Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern"
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Arbeitnehmerstatus von Beschäftigten im Unternehmen ist i. d.
R. unproblematisch. Bedient man sich aber der Dienste freier
Mitarbeiter, kann es schnell zu Abgrenzungsproblemen mit
weitreichenden Folgen kommen. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
R. unproblematisch. Bedient man sich aber der Dienste freier
Mitarbeiter, kann es schnell zu Abgrenzungsproblemen mit
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