Kurz gefragt: "Wettbewerbsverbot nach Arbeitgeberkündigung"
16 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Über das nachvertragliche Wettbewerbsverbot hatten wir bereits im
vergangen Jahr ausführlich gesprochen, dort ging es um einen
aktuellen Fall des BAG im Zusammenhang mit der sog.
Karrenzentschädigung. Was aber passiert, wenn eine
arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis
formal fortbesteht, weil über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen
Kündigung noch nicht entschieden wurde. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
vergangen Jahr ausführlich gesprochen, dort ging es um einen
aktuellen Fall des BAG im Zusammenhang mit der sog.
Karrenzentschädigung. Was aber passiert, wenn eine
arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt und das Arbeitsverhältnis
formal fortbesteht, weil über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen
Kündigung noch nicht entschieden wurde. Mehr zu Arbeit und
Arbeitsrecht:
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