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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit einigen Wochen in Kraft und
bereits jetzt Gegenstand hitziger Diskussionen. Wir greifen uns
einmal § 36 Abs. 2 HinSchG heraus, in dem es um eine
Vermutungsregelung zugunsten des Hinweisgebers geht und erläutern
die für Arbeitgeber problematische Regelung, die ein nicht zu
unterschätzendes Missbrauchspotenzial bereithält.
bereits jetzt Gegenstand hitziger Diskussionen. Wir greifen uns
einmal § 36 Abs. 2 HinSchG heraus, in dem es um eine
Vermutungsregelung zugunsten des Hinweisgebers geht und erläutern
die für Arbeitgeber problematische Regelung, die ein nicht zu
unterschätzendes Missbrauchspotenzial bereithält.
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