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Beschreibung
vor 2 Jahren
Handys und mittlerweile Smartphones sind seit Langem fester
Bestandteil unseres Alltags. Das LAG Niedersachsen, Beschl. v.
13.10.2022, 3 TaBV 24/22, hat entschieden, dass ein Verbot der
privaten Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz nicht der
Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Wir wollen uns den Fall
einmal genauer anschauen und u. a. die Frage klären, wie ein
solches Verbot in die heutige Arbeitswelt passt.
Bestandteil unseres Alltags. Das LAG Niedersachsen, Beschl. v.
13.10.2022, 3 TaBV 24/22, hat entschieden, dass ein Verbot der
privaten Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz nicht der
Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Wir wollen uns den Fall
einmal genauer anschauen und u. a. die Frage klären, wie ein
solches Verbot in die heutige Arbeitswelt passt.
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