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vor 2 Jahren
Ein aktuelles Urteil des BAG vom 18.10.2023 (5 AZR 22/23) hat
klargestellt, welche wöchentliche Arbeitszeit als vereinbart gilt,
wenn sich die Parteien nicht ausdrücklich festgelegt haben. Diesen
Fall nehmen wir zum Anlass, die sog. Abrufarbeit einmal näher zu
beleuchten. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
klargestellt, welche wöchentliche Arbeitszeit als vereinbart gilt,
wenn sich die Parteien nicht ausdrücklich festgelegt haben. Diesen
Fall nehmen wir zum Anlass, die sog. Abrufarbeit einmal näher zu
beleuchten. Mehr zu Arbeit und Arbeitsrecht:
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