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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Bundesrat hat Ende November dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
zugestimmt, sodass es zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten konnte.
Dahinter verbirgt sich eine umfassende Änderung zur Förderung der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch wenn die Regelungen nach den
Beratungen abgeschwächt wurden und der ganz große Wurf leider
ausblieb, kann es als Meilenstein betrachtet werden. Mehr zu Arbeit
und Arbeitsrecht:
https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de?utm_campaign=Podcast-Backlink1021&utm_source=aua&utm_medium=ig&utm_content=txt
zugestimmt, sodass es zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten konnte.
Dahinter verbirgt sich eine umfassende Änderung zur Förderung der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Auch wenn die Regelungen nach den
Beratungen abgeschwächt wurden und der ganz große Wurf leider
ausblieb, kann es als Meilenstein betrachtet werden. Mehr zu Arbeit
und Arbeitsrecht:
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