Kurz gefragt: "Außerordentliche Kündigung nach Spesenbetrug"

Kurz gefragt: "Außerordentliche Kündigung nach Spesenbetrug"

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren
Verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, setzt dies
zunächst grundsätzlich die Abmahnung vor einer ordentlichen oder
außerordentlichen Kündigung voraus. Dass es nicht ganz so einfach
ist und warum in diesem Satz das Wort grundsätzlich ganz bewusst
eingebaut ist, besprechen wir in dieser Folge anhand eines Urteils
des LAG Mecklenburg-Vorpommern aus dem vergangenen Jahr. Mehr zu
Arbeit und Arbeitsrecht:
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