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Beschreibung
vor 4 Jahren
Beim Übergang von Vermögen, bei dem - durch den ausreichenden
Freibetrag - keine Erbschaftsteuerlast anfällt, wird oftmals die
Ertragsteuerkomponente - durch den Gläubigerwechsel von Todes
wegen auf den Erben - außer Acht gelassen, was zu negativen
Überraschungen führen kann.
Das Fallbeispiel skizziert eine Problemstellung und deren Lösung.
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