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Beschreibung
vor 3 Jahren
Nach der eher heiteren vergangenen Folge geht es heute um ein
deutlich schweres Thema: Tod.
„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen,
Leiden oder Schäden zufügen“. Dieser zweite Satz des §1 des
deutschen Tierschutzgesetztes gilt schon seit 1972. Und dass der
Tod ein Schaden ist, daran besteht kein Zweifel.
Was aber ein „vernünftiger Grund“ für das Töten eines Tieres ist,
das steht nicht im Gesetz – und führt immer wieder zu
Verunsicherung.
Diese Frage ist wichtig, wenn es um Tiere geht, die zwar für die
Forschung gezüchtet werden, aber dafür dann nicht einsetzbar
sind. Das passiert vor allem, wenn es um genetisch veränderte
Mauslinien geht. Unter welchen Umständen darf man diese Tiere
töten? Diese – wie sich zeigt sehr „deutsche“ – Frage wird gerade
heiß diskutiert. Roman und Johannes holen euch ab und nehmen euch
mit durch die Diskussion.
Links zur Folge:
Material von „Tierversuche verstehen“:
https://www.tierversuche-verstehen.de/erstmals-zahlen-fuer-nicht-verwendbare-tiere-in-der-forschung/
Neustes Factsheet von „Tierversuche verstehen“:
https://www.tierversuche-verstehen.de/Nicht-verwendbare-Tiere_Factsheet2_TVV.pdf
Neuste Entwicklungen bei den hessischen Staatsanwaltschaften:
https://www.tierversuche-verstehen.de/kein-anfangsverdacht-fuer-illegale-toetung-von-versuchstieren/
FAZ—Artikel zum Thema:
https://www.faz.net/aktuell/wissen/leben-gene/duerfen-millionen-nicht-genutzter-versuchstiere-getoetet-werden-18522401.html
Fragen, Anregungen und Feedback wie immer über
https://www.tierversuche-verstehen.de, per Mail an
redaktion@tierversuche-verstehen.de oder via Twitter @TVVde,
@NeuRoman_cer, @JohBeckers
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