Wie gelingt Kooperation? Teil 3: Schnittstellen im BEM

Wie gelingt Kooperation? Teil 3: Schnittstellen im BEM

Gute Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger in Betrieben
34 Minuten

Beschreibung

vor 7 Monaten
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist seit 2004
Pflicht für Arbeitgebende und ergibt sich heute aus dem §167 des
neunten Sozialgesetzbuchs. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit (AU)
von Beschäftigten möglichst zu überwinden und einer erneuten AU
vorzubeugen. Dabei können Unternehmen von den
Sozialversicherungsträgern unterstützt werden. Die betriebliche
Zusammenarbeit ist hier schon lange Zeit erprobt. Das BEM ist also
ein idealer Ausgangspunkt, um Chancen und Hürden von Kooperation
ausgiebig zu beleuchten. Hierzu begrüßt unsere vdek-Kollegin
Isabelle Woelk gleich drei Gäste: • Frau Klopsch, Deutsche
Rentenversicherung Bund, • Frau Winterstein, DAK-Gesundheit und •
Herr Taddicken, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW). Sie berichten darüber, wie sie bei der
Rehabilitation und der Wiedereingliederung von Betroffenen
trägerübergreifend unterstützen. In der zweiten Hälfte des
Gespräches geht es auch um ihre Erfahrungen während und nach der
Covid-19-Pandemie. Long bzw. Post Covid ist dabei eine besondere
Herausforderung für die Erkrankten, aber auch für diejenigen, die
Erkrankte beraten und begleiten. Weitere Informationen zur
Zusammenarbeit verschiedener Sozialversicherungsträger unter
https://www.iga-info.de/kooperation

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