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  4. Recht auf Vergessen
In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit
Prof. Dr. Thiele von der Business & Law School Berlin über
das Recht auf Vergessen. Das Recht auf Vergessen stellt sicher,
dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht
dauerhaft zur Verfügung stehen und schafft so einen Ausgleich
zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und der
Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit der Allgemeinheit.
Prof. Dr. Thiele erklärt, von welchen Abwägungen sich das
Bundesverfassungsgericht bei seinen Grundsatzentscheidungen zum
Recht auf Vergessen leiten ließ, und warum es sich auch im
Hinblick auf das Jurastudium lohnt, sich mit dem Geflecht aus
universellen, europäischen und deutschen Grundrechten in den
beiden Entscheidungen auseinanderzusetzen.

 

Die Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:

Recht auf Vergessen I (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR
16/13):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr001613.html

Recht auf Vergessen II (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR
276/17):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr027617.html

 

Viel Spaß beim Hören!

SHOW NOTES:

00:00 | Über den Podcast

00:38 | ELSA-Day 2021

01:18 | Begrüßung

01:28 | Vorstellung Prof. Dr. Alexander Thiele

02:21 | Recht auf Vergessen I

03:29 | Prof. Dr. Thiele über den Prüfungsmaßstab

04:49 | Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts

07:12 | Betroffene Grundrechte

10:31 | Verhältnis der betroffenen Grundrechte

11:41 | Abgrenzung des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung

12:20 | Mittelbare Drittwirkung gegenüber Google, Facebook usw.

14:13 | Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit

16:25 | Mustergültige Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes

17:00 | Zeitfaktor der Interessen

19:40 | Recht auf Vergessen II

20:46 | Rüge der Beschwerdeführerin

21:12 | Unterschied zu Vergessen I

21:42 | Europarechtliche Einordnung

22:17 | Beschwerdebefugnis

22:42 | Erweiterung des Prüfungsmaßstabs

23:10 | Prof. Dr. Thiele erläutert die Entscheidung

24:37 | Spaltung des Grundrechtsschutzes

26:11 | Prof. Dr. Thiele über die Motivation des
Bundesverfassungsgerichts

27:10 | Ausgang des Falles

27:46 | Unternehmensfreiheit Googles

28:02 | Verstärkung durch die Interessen der
Berichterstatter:innen und Nutzer:innen

29:10 | Ergebnis der Entscheidung

29:18 | Prof. Dr. Thieles Tipps für Studierende

29:45 | Kombination aus Grundrechtsfall mit Europarecht

30:10 | Gedanken zum Prüfungsaufbau

30:52 | Verschränkung der Grundrechtsebenen

32:14 | Bedeutung der Verschränkung der Grundrechtsräume

34:11 | Geflecht von Grundrechten

34:46 | Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH

36:51 | Zusammenfassung und Verabschiedung

ZITATE:

„Dieser Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ja so ein bunter
Strauß aus allem Möglichen.“

„Was kann man sonst mitnehmen? Es ist, natürlich, ein
fundamentales Urteil im Hinblick auf die Verschränkung der
Grundrechtsebenen.“

„Es lohnt sich nicht mehr, im Europarecht auf Lücke zu setzen […]
und das gilt auch für die Richterinnen und Richter, die dieses
Recht anzuwenden haben.“

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„Recht auf Vergessen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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