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Law to GÖ Archiv
15 Episoden
26 Minuten
Du hast mal was von einem ELSA-Traineeship gehört, kannst dir aber nur oberflächlich etwas darunter vorstellen? Nicht so schlimm, denn diese Episode bietet dir einen spannenden Einblick in den Ablauf eines solchen Auslandspraktikums. Ein solches hat nämlich der Gast unserer neuesten Folge des Formats „Law to GÖ: Auf ein Gönninger mit…“ absolviert. Simon und Lucas von ELSA Göttingen sprechen mit der ehemaligen Vorständin Belinda Behrens über ihre Zeit in Portugal, warum sie diese besonders geprägt hat, was es für einschneidende Erlebnisse gab und warum sie den Traineeship nur weiterempfehlen kann. Die Folge ist vor allem für diejenigen interessant, die mit einer Teilnahme liebäugeln, sich aber vielleicht aufgrund von mangelnden Erfahrungsberichten noch unsicher sind. Die Anmeldefrist für die kommenden Traineeships läuft noch bis Montag, den 4. 12.. Meldet euch also gerne an!
Viel Spaß beim Hören!
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28 Minuten
In dieser Folge unterhalten sich Titus und Anh von ELSA Göttingen mit Simon Fink, Professor für das Politische System der BRD. Dabei geht es um das Bürgerprojekt "Politik und Recht erleben", welches gemeinsam mit Professorin Angela Schwerdtfeger ins Leben gerufen wurde. Was ist "Politik und Recht erleben" und welche Angebote bietet dieses Projekt für uns Rechtswissenschaftler an? Zudem gibt es einen Exkurs zur aktuellen energiepolitischen Lage, den Möglichkeiten und Grenzen "außerordentlicher" politischer Beteiligung und der Frage, ob die Bevölkerung überhaupt bereit ist für die Folgen und Veränderungen, die der Klimawandel mit sich bringt.
Und zur vertieften Lektüre hier die PDF-Datei zum Impulspapier von "Politik und Recht erleben": https://politikundrechterleben.uni-goettingen.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/05/Impulspapier-Politik-und-Recht-erleben.pdf
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Und zur vertieften Lektüre hier die PDF-Datei zum Impulspapier von "Politik und Recht erleben": https://politikundrechterleben.uni-goettingen.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/05/Impulspapier-Politik-und-Recht-erleben.pdf
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49 Minuten
In dieser Folge unterhalten sich Titus und Anh von ELSA Göttingen mit Professor Meinel über die sehr kontrovers diskutierte Wahlrechtsreform. Dabei soll es unter anderem darum gehen, welche politischen und rechtlichen Konsequenzen aus dieser Reform gezogen werden können. Warum war eine Wahlrechtsreform notwendig? Wie war das bisherige deutsche Wahlrecht konzipiert? Kann man sagen, dass das Wahlrecht als Machtinstrument genutzt wird? Zu all diesen Fragen liefert diese Podcastfolge sehr interessante und informative Antworten.
Und zur vertieften Lektüre hier der Link zu einem Beitrag von Professor Meinel in der Zeit :D : https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/florian-meinel-wahlrechtsreform-ampel-regierung
Viel Spaß beim Hören.
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Und zur vertieften Lektüre hier der Link zu einem Beitrag von Professor Meinel in der Zeit :D : https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/florian-meinel-wahlrechtsreform-ampel-regierung
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21 Minuten
Welche Chancen bietet ELSA seinen Mitgliedern? In dieser Folge unterhält sich Anh mit Johanna Kramer, der ehemaligen Präsidentin von ELSA Göttingen über ihre Erfahrungen im CEDAW Komitee der UN. Was sie dort genau gemacht, welche Momente sie besonders überrascht oder gar frustriert haben und warum das Thema Frauenrecht in dieser Folge eine entscheidende Rolle spielt, das erfahrt ihr in dieser Episode.
Viel Spaß beim Hören!
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27 Minuten
Du fragst dich, welche Möglichkeiten es nach dem juristischen Studium gibt und möchtest einmal in den Arbeitsalltag eines Anwaltes hineinhorchen? Dann könnte dir diese Folge des Podcast Law to Gö ganz besonders gefallen. Auf dem sich ständig weiterentwicken Gebiet des Informationstechnologierechts gibt Dr. Christoph Dally einen Einblick in seine berufliche Tätigkeit und in die Thematik des IT-Rechts. Sehr anschaulich werden dabei die Tücken des Onlinehandels, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Datenschutzes erläutert.
Viel Spaß beim Hören!
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42 Minuten
Heute unterhält sich Jennifer von ELSA Göttingen mit Prof. Dr. Paulus über seine Zeit am BVerfG. Dabei gibt Prof. Dr. Paulus nicht nur Einblicke in seinen Arbeitsalltag, sondern auch in die wichtigsten Entscheidungen seiner Amtszeit und erklärt, wie sich diese Entscheidungen auf die Grundrechtsordnung in Deutschland auswirken. Die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz darf dabei natürlich genau so wenig fehlen wie die Entscheidungen zum Kopftuchverbot oder zum BND-Gesetz und die viel-diskutierte Rolle des BVerfG während der Corona-Pandemie.
Die angesprochenen Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:
Entscheidung zum Klimaschutzgesetz (BVerfGE 157, 30-177): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
Entscheidung zum Tempolimit (BvR 2146/22): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/12/rk20221215_1bvr214622.html
Entscheidung zum Kopftuchverbot (BVerfGE 153, 1-72): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html
Entscheidung zum BND-Gesetz (BVerfGE 154, 152-312): https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20200519_1bvr283517.html
Entscheidung zur Bundesnotbremse (BVerfGE 159, 223-355): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html
Viel Spaß beim Hören!
SHOWNOTES
00:00 | Begrüßung
00:13 | Vorstellung von Professor Doktor Paulus
00:41 | Prof. Dr. Paulus über das „Ziel“, Richter am BVerfG zu werden
01:02 | Ein typischer Arbeitstag am BVerfG
02:06 | Wahl der Richter:innen
03:28 | Wie wird man als Richter:in vorgeschlagen?
08:21 | Parteinähe der Richter:innen
10:37 | Beschluss zum Klimaschutzgesetz
20:30 | Beschluss zum Tempolimit
23:00 | Beschluss zum Kopftuchverbot
26:49 | Beschluss zum BND-Gesetz
33:45 | Die Rolle des BVerfG während der Corona-Pandemie
41:55 | Danksagung und Verabschiedung
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Die angesprochenen Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:
Entscheidung zum Klimaschutzgesetz (BVerfGE 157, 30-177): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html
Entscheidung zum Tempolimit (BvR 2146/22): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/12/rk20221215_1bvr214622.html
Entscheidung zum Kopftuchverbot (BVerfGE 153, 1-72): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html
Entscheidung zum BND-Gesetz (BVerfGE 154, 152-312): https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20200519_1bvr283517.html
Entscheidung zur Bundesnotbremse (BVerfGE 159, 223-355): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html
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SHOWNOTES
00:00 | Begrüßung
00:13 | Vorstellung von Professor Doktor Paulus
00:41 | Prof. Dr. Paulus über das „Ziel“, Richter am BVerfG zu werden
01:02 | Ein typischer Arbeitstag am BVerfG
02:06 | Wahl der Richter:innen
03:28 | Wie wird man als Richter:in vorgeschlagen?
08:21 | Parteinähe der Richter:innen
10:37 | Beschluss zum Klimaschutzgesetz
20:30 | Beschluss zum Tempolimit
23:00 | Beschluss zum Kopftuchverbot
26:49 | Beschluss zum BND-Gesetz
33:45 | Die Rolle des BVerfG während der Corona-Pandemie
41:55 | Danksagung und Verabschiedung
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13 Minuten
Im zweiten Teil der Doppelfolge geht es um das LL.M.-Studium (Master of Laws). Im Gespräch mit Jennifer von ELSA Göttingen erzählt Charlotte von ihrem LL.M.-Studium in Medienrecht und Management und was sie dazu bewogen hat, diesen Weg einzuschlagen. Auch in dieser Folge klären wir alle wichtigen Fragen zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, Bewerbungsvoraussetzungen und den Herausforderungen, die bei einem LL.M.-Studium auf euch zukommen. Vielleicht ist ein LL.M. ja eine Option auf eurem eigenen juristischen Lebensweg?
Diese beiden Seiten sind ein guter Startpunkt für die weitere Recherche:
https://www.azur-online.de/ll-m-programme/
https://llm-guide.com
Viel Spaß beim Hören!
SHOW NOTES:
00:00 | Vorstellung
00:14 | Charlotte stellt sich vor
00:44 | LL.M.-Studium in Deutschland
01:11 | Auswahl des Studiengangs
02:22 | Programm des Studiengangs
02:52 | Information über Masterstudiengänge
03:30 | Voraussetzungen für eine Bewerbung
03:43 | Sprachtests
04:19 | Vorteile eines Studiums im Inland
05:45 | Vorteile eines Studiums im Ausland
06:30 | Der richtige Zeitpunkt für ein Masterstudium
07:08 | Absolvierung nach dem Ersten Staatsexamen
08:31 | Finanzierung eines LL.M.-Studiums
09:11 | Stipendien
09:57 | Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
10:12 | Ablauf des Studiums
11:38 | Würde sich Charlotte wieder für einen LL.M. entscheiden?
12:26 | Pläne nach dem LL.M.
12:47 | Verabschiedung
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Diese beiden Seiten sind ein guter Startpunkt für die weitere Recherche:
https://www.azur-online.de/ll-m-programme/
https://llm-guide.com
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SHOW NOTES:
00:00 | Vorstellung
00:14 | Charlotte stellt sich vor
00:44 | LL.M.-Studium in Deutschland
01:11 | Auswahl des Studiengangs
02:22 | Programm des Studiengangs
02:52 | Information über Masterstudiengänge
03:30 | Voraussetzungen für eine Bewerbung
03:43 | Sprachtests
04:19 | Vorteile eines Studiums im Inland
05:45 | Vorteile eines Studiums im Ausland
06:30 | Der richtige Zeitpunkt für ein Masterstudium
07:08 | Absolvierung nach dem Ersten Staatsexamen
08:31 | Finanzierung eines LL.M.-Studiums
09:11 | Stipendien
09:57 | Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
10:12 | Ablauf des Studiums
11:38 | Würde sich Charlotte wieder für einen LL.M. entscheiden?
12:26 | Pläne nach dem LL.M.
12:47 | Verabschiedung
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27 Minuten
In der ersten Podcastfolge im neuen Jahr dreht sich alles um das Thema Zusatzqualifikationen. Dazu hat Jennifer von ELSA Göttingen die Studentin Jennifer Reh zu Gast. Jenni gibt Einblicke in ihre Dissertation und schildert den Ablauf von der Themenfindung bis zur mündlichen Abschlussprüfung zur Dr. Jur. Sie berichtet außerdem von verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Bewerbungsvoraussetzungen und den Herausforderungen, die bei einer Promotion auf euch zukommen, damit ihr herausfinden könnt, ob diese Möglichkeit vielleicht auch eine Option auf eurem eigenen juristischen Lebensweg sein könnte. Viel Spaß beim Hören!
Wenn ihr euch noch umfassender über die juristische Promotion informieren möchtet, findet ihr einen ausführlicheren Überblick und Erfahrungsbericht zweier Göttinger Promovierender in der Ausgabe 1/2022 der Göttinger Rechtszeitschrift. (Albrecht/Baumeister, Die juristische Promotion - Ein Überblick und Erfahrungsbericht, GRZ 1/2022, S. 84-94)
Link zum Artikel: https://www.goettinger-rechtszeitschrift.de/?p=2732
SHOW NOTES:
00:51 | Thema der heutigen Folge: Promotion
01:02 | Jenni stellt sich vor
03:53 | Voraussetzungen für eine Bewerbung
05:59 | Themenfindung
10:43 | Arbeitsaufwand
12:36 | Mündliche Prüfung
13:52 | Durchfallquote
14:16 | Richtiger Zeitpunkt für eine Promotion
15:42 | Warum Jenni ihre Doktorarbeit vor dem zweiten Staatsexamen schreibt
18:18 | Finanzierungsmöglichkeiten
22:08 | Wie herausfordernd ist eine Promotion im Vergleich zum Examen?
25:35 | Abschließende Tipps
26:20 | Verabschiedung
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Wenn ihr euch noch umfassender über die juristische Promotion informieren möchtet, findet ihr einen ausführlicheren Überblick und Erfahrungsbericht zweier Göttinger Promovierender in der Ausgabe 1/2022 der Göttinger Rechtszeitschrift. (Albrecht/Baumeister, Die juristische Promotion - Ein Überblick und Erfahrungsbericht, GRZ 1/2022, S. 84-94)
Link zum Artikel: https://www.goettinger-rechtszeitschrift.de/?p=2732
SHOW NOTES:
00:51 | Thema der heutigen Folge: Promotion
01:02 | Jenni stellt sich vor
03:53 | Voraussetzungen für eine Bewerbung
05:59 | Themenfindung
10:43 | Arbeitsaufwand
12:36 | Mündliche Prüfung
13:52 | Durchfallquote
14:16 | Richtiger Zeitpunkt für eine Promotion
15:42 | Warum Jenni ihre Doktorarbeit vor dem zweiten Staatsexamen schreibt
18:18 | Finanzierungsmöglichkeiten
22:08 | Wie herausfordernd ist eine Promotion im Vergleich zum Examen?
25:35 | Abschließende Tipps
26:20 | Verabschiedung
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26 Minuten
Der Kosovokrieg endete am 10. Juni 1999, nachdem die NATO über mehrere Monate militärische und zivile Ziele im Kosovo bombardiert hatte. Befürworter des Einsatzes der NATO bezeichneten diesen als „humanitären Kriegseinsatz“ zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen. Unser heutiger Gast Senko war damals gerade erst geboren. Im Gespräch mit Sebastian erzählt er, wie seine Eltern diese Zeit erlebten, wie sie dann in Deutschland Asyl fanden und warum er trotzdem noch immer keinen deutschen Pass hat. Viel Spaß beim Hören!
SHOWNOTES:
00:00 | Begrüßung
00:20 | Senko stellt sich vor
00:43 | Warum Senko keinen deutschen Pass hat
01:41 | Drei Hürden für eine Einbürgerung
03:30 | Anforderungen der serbischen Behörden für eine Ausbürgerung
05:16 | Antrag auf Unzumutbarkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
06:06 | Geschichte des Kosovo
06:41 | Die Jugoslawienkriege
07:50 | Senkos Wahrnehmung der Spannungen zwischen Kosovaren und Serben
09:16 | Der Kosovokrieg
11:32 | Wie erlebte Senkos Familie den Krieg?
14:16 | Warum Senko Jura studiert
15:02 | Odyssee nach Montenegro
17:16 | Terminal
18:13 | Der zweite Versuch
20:39 | Der dritte Versuch
22:22 | Senkos Engagement bei der Refugee Law Clinic
24:14 | Emotionen als Motivation
25:03 | Verabschiedung
ZITATE:
„Man muss unterscheiden zwischen den Leuten, die da leben und den Leuten vom Balkan, die jetzt mittlerweile hier leben. Der Hass und die ganzen Spannungen, die da existieren, und die Trauer, sind vor Ort auf jeden Fall viel deutlicher spürbar als hier.“
„Aber im ganzen Land herrschte dann trotzdem in vielen Straßen Anarchie, das kann man sich kaum vorstellen, was da alles für Dinge passiert sind.“
„Dann hieß es: Ne, der darf nicht einreisen, der hätte ein Visum beantragen müssen.“
„Aber dann durfte ich nicht mitfliegen. Der Flieger ist dann ohne mich los … und dann bin ich da aus diesem Flughafen raus … und war wirklich am Boden. Ich kann mich nicht an andere Momente erinnern in meinem Leben, wo ich genauso am Boden war und habe mich auch zum ersten Mal in meinem Leben wie ein Mensch zweiter oder dritter Klasse gefühlt.“
„Und so möchte ich halt auch Danke sagen mit meiner Arbeit und auch etwas zurückgeben, weil so eben auch der Sozialstaat funktioniert.“
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SHOWNOTES:
00:00 | Begrüßung
00:20 | Senko stellt sich vor
00:43 | Warum Senko keinen deutschen Pass hat
01:41 | Drei Hürden für eine Einbürgerung
03:30 | Anforderungen der serbischen Behörden für eine Ausbürgerung
05:16 | Antrag auf Unzumutbarkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
06:06 | Geschichte des Kosovo
06:41 | Die Jugoslawienkriege
07:50 | Senkos Wahrnehmung der Spannungen zwischen Kosovaren und Serben
09:16 | Der Kosovokrieg
11:32 | Wie erlebte Senkos Familie den Krieg?
14:16 | Warum Senko Jura studiert
15:02 | Odyssee nach Montenegro
17:16 | Terminal
18:13 | Der zweite Versuch
20:39 | Der dritte Versuch
22:22 | Senkos Engagement bei der Refugee Law Clinic
24:14 | Emotionen als Motivation
25:03 | Verabschiedung
ZITATE:
„Man muss unterscheiden zwischen den Leuten, die da leben und den Leuten vom Balkan, die jetzt mittlerweile hier leben. Der Hass und die ganzen Spannungen, die da existieren, und die Trauer, sind vor Ort auf jeden Fall viel deutlicher spürbar als hier.“
„Aber im ganzen Land herrschte dann trotzdem in vielen Straßen Anarchie, das kann man sich kaum vorstellen, was da alles für Dinge passiert sind.“
„Dann hieß es: Ne, der darf nicht einreisen, der hätte ein Visum beantragen müssen.“
„Aber dann durfte ich nicht mitfliegen. Der Flieger ist dann ohne mich los … und dann bin ich da aus diesem Flughafen raus … und war wirklich am Boden. Ich kann mich nicht an andere Momente erinnern in meinem Leben, wo ich genauso am Boden war und habe mich auch zum ersten Mal in meinem Leben wie ein Mensch zweiter oder dritter Klasse gefühlt.“
„Und so möchte ich halt auch Danke sagen mit meiner Arbeit und auch etwas zurückgeben, weil so eben auch der Sozialstaat funktioniert.“
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23 Minuten
Was macht eigentlich eine Anwältin für Opferrecht? In dieser Folge unterhält sich Jennifer von ELSA Göttingen mit Rechtsanwältin Helen Wienands über ihren Berufsalltag, ihre Motivation und wie sie Opfern von Sexualverbrechen und häuslicher Gewalt dabei hilft, vor Gericht gehört zu werden und Gerechtigkeit zu erfahren. Expertise in Kriminalwissenschaften ist dabei genauso wichtig wie ein gutes Gespür für den einfühlenden Umgang mit Menschen, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind und vor Gericht mit dem Täter oder der Täterin konfrontiert werden.
Viel Spaß beim Hören!
SHOWNOTES:
00:00 | Begrüßung
00:22 | Vorstellung Helen Wienands
00:37 | Werdegang
03:04 | Wird man ängstlicher, wenn man ständig mit Verbrechen konfrontiert ist?
04:52 | Gibt es nur Verlierer auf beiden Seiten?
06:08 | Aus der Opferrolle herauskommen
08:58 | Das Verhältnis zu den Mandant:innen
12:08 | Umgang mit Falschbeschuldigungen
15:28 | Fälle, die besonders in Erinnerung bleiben
20:14 | Welche Fähigkeiten sollte man als Anwalt oder Anwältin für Opferrecht mitbringen?
22:26 | Verabschiedung
ZITATE:
„Allein die Tatsache, dass es angezeigt wurde und man die Möglichkeit hatte, darüber zu richten, ist dann schon etwas, was Opfern tatsächlich bei der Verarbeitung des Ganzen helfen kann.“
„Solche Fälle rühren einen schon auf, … weil man denkt: Das kann eigentlich nicht sein, dass sowas hier in Deutschland oder hier in unserer Umgebung stattfindet.“
„Es ist ganz ganz, ganz schwierig manchmal den Mandant:innen zu erklären, was das jetzt eigentlich alles aus rechtlicher Sicht bedeutet und da kommt es auf andere Dinge an, als die Personen vielleicht aus ihrer emotionalen Sicht denken, worauf es ankommen könnte.“
„Ich glaube, dass man Opferanwältin [oder Opferanwalt] aus Überzeugung machen sollte.“
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Viel Spaß beim Hören!
SHOWNOTES:
00:00 | Begrüßung
00:22 | Vorstellung Helen Wienands
00:37 | Werdegang
03:04 | Wird man ängstlicher, wenn man ständig mit Verbrechen konfrontiert ist?
04:52 | Gibt es nur Verlierer auf beiden Seiten?
06:08 | Aus der Opferrolle herauskommen
08:58 | Das Verhältnis zu den Mandant:innen
12:08 | Umgang mit Falschbeschuldigungen
15:28 | Fälle, die besonders in Erinnerung bleiben
20:14 | Welche Fähigkeiten sollte man als Anwalt oder Anwältin für Opferrecht mitbringen?
22:26 | Verabschiedung
ZITATE:
„Allein die Tatsache, dass es angezeigt wurde und man die Möglichkeit hatte, darüber zu richten, ist dann schon etwas, was Opfern tatsächlich bei der Verarbeitung des Ganzen helfen kann.“
„Solche Fälle rühren einen schon auf, … weil man denkt: Das kann eigentlich nicht sein, dass sowas hier in Deutschland oder hier in unserer Umgebung stattfindet.“
„Es ist ganz ganz, ganz schwierig manchmal den Mandant:innen zu erklären, was das jetzt eigentlich alles aus rechtlicher Sicht bedeutet und da kommt es auf andere Dinge an, als die Personen vielleicht aus ihrer emotionalen Sicht denken, worauf es ankommen könnte.“
„Ich glaube, dass man Opferanwältin [oder Opferanwalt] aus Überzeugung machen sollte.“
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35 Minuten
Unsere neueste Folge dreht sich um einen echten Klassiker: Das Lüth-Urteil von 1958. Gemeinsam mit Prof. Dr. Frank Schorkopf von der Uni Göttingen analysiert Jennifer von ELSA Göttingen, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Boykottaufruf des neuesten Films eines Regisseurs, der im Nationalsozialismus antisemitische Filme produzierte, nicht nur dabei half, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der noch jungen Bundesrepublik zu definieren, sondern auch, die Relevanz der Grundrechte bei der Auslegung zivilrechtlicher Sachverhalte zu sichern. Dabei wird nicht nur die Herangehensweise des Bundesverfassungsgerichts kritisch hinterfragt, sondern auch beleuchtet, wie sich diese neue Rolle des Gerichts bis heute auf die einfachgesetzliche Rechtsordnung auswirkt. Selbstverständlich darf an dieser Stelle auch ein Blick über den Atlantik und ein Vergleich mit der Rolle des Supreme Court in der U.S. amerikanischen Rechtsordnung nicht fehlen. Viel Spaß beim Hören!
Die Entscheidung (BVerfGE 7, 198) zum Nachlesen findet ihr hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/1958/01/rs195801151bvr040051.pdf?_blob=publicationFile&v=1
SHOWNOTES:
00:00 | Begrüßung
00:42 | Vorstellung von Prof. Dr. Schorkopf
01:16 | Sachverhalt
01:47 | Urteil des Landgerichts
02:11 | Inhalt der Verfassungsbeschwerde
03:25 | Das BVerfG als Superrevisionsinstanz?
04:07 | Rolle der Grundrechte im Zivilrecht
07:13 | Prüfungsmaßstab des BVerfGs beim Lüth-Urteil
09:23 | Möglichkeiten zur Einschränkung der Meinungsfreiheit
09:45 | Wann ist ein Gesetz denn „allgemein“?
11:37 | Rechtsgüterabwägung
12:40 | Verbot der Auschwitzlüge und Verbot von NS-Kennzeichen vs. Meinungsfreiheit
13:12 | Entziehung objektiv unwahrer Tatsachenbehauptungen aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit
14:15 | Blick auf die Wunsiedel-Entscheidung des BVerfGs
17: 33| Schutzpflichten des Staates
21:20 | Kritik an der Rolle des Bundesverfassungsgerichts
22:04 | Vergleich mit der Rolle des Supreme Court in den USA
22:04 | Parlamentarischer Gesetzgebungsstaat vs. verfassungsrechtlicher „Jurisdiktionsstaat“
25:27 | Problematische „Rechtsschöpfung“ durch das BVerfG
26:38 | Stellenwert der Meinungsfreiheit in den USA
28:28 | GG als „Gegenverfassung“ zur Weimarer Republik
30:28 | Stärkung der Grundrechte durch das Lüth-Urteil
31:49 | „Durchdringung“ der Rechtsordnung als zentrales Motiv der Entscheidung
33:00 | Lüth-Entscheidung als Teil eines Urteilstriptychons
34:18 | Verabschiedung
ZITATE:
„Das ging nun zum BVerfG … und das BVerfG will ja nicht Revisions- oder Superrevisionsinstanz sein. Also ist die Frage, was kann es denn tun, wenn es an einen solchen Fall heranwill, wenn es meint, der Fall ist trotzdem falsch entschieden.“
„Das BVerfG will keine BGB-Tatbestände subsumieren, das ist die große Furcht.“
„Die amerikanische Verfassungsdogmatik kennt grundsätzlich nicht diese Figur der Abwägung, die wir [in Deutschland] in den Vordergrund stellen.“
„Das BVerfG war ja … eine neue Institution [und] … musste sich erst einen Ort erkämpfen und positionieren, nicht nur im Verhältnis zu den anderen Organen des Staates, … sondern gerade auch zu den Fachgerichten.“
„Wie kann ich eine Rechtsordnung, die post-totalitär ist, wie die der Bundesrepublik, imprägnieren mit dem liberalen Geist, ohne dass ich dem Gesetzgeber immerzu sage, du musst alles neu machen? … Da hat das BVerfG sich unter anderem mit der Lüth-Entscheidung eine Toolbox zugelegt, mit der es das bewerkstelligen kann.“
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Die Entscheidung (BVerfGE 7, 198) zum Nachlesen findet ihr hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/1958/01/rs195801151bvr040051.pdf?_blob=publicationFile&v=1
SHOWNOTES:
00:00 | Begrüßung
00:42 | Vorstellung von Prof. Dr. Schorkopf
01:16 | Sachverhalt
01:47 | Urteil des Landgerichts
02:11 | Inhalt der Verfassungsbeschwerde
03:25 | Das BVerfG als Superrevisionsinstanz?
04:07 | Rolle der Grundrechte im Zivilrecht
07:13 | Prüfungsmaßstab des BVerfGs beim Lüth-Urteil
09:23 | Möglichkeiten zur Einschränkung der Meinungsfreiheit
09:45 | Wann ist ein Gesetz denn „allgemein“?
11:37 | Rechtsgüterabwägung
12:40 | Verbot der Auschwitzlüge und Verbot von NS-Kennzeichen vs. Meinungsfreiheit
13:12 | Entziehung objektiv unwahrer Tatsachenbehauptungen aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit
14:15 | Blick auf die Wunsiedel-Entscheidung des BVerfGs
17: 33| Schutzpflichten des Staates
21:20 | Kritik an der Rolle des Bundesverfassungsgerichts
22:04 | Vergleich mit der Rolle des Supreme Court in den USA
22:04 | Parlamentarischer Gesetzgebungsstaat vs. verfassungsrechtlicher „Jurisdiktionsstaat“
25:27 | Problematische „Rechtsschöpfung“ durch das BVerfG
26:38 | Stellenwert der Meinungsfreiheit in den USA
28:28 | GG als „Gegenverfassung“ zur Weimarer Republik
30:28 | Stärkung der Grundrechte durch das Lüth-Urteil
31:49 | „Durchdringung“ der Rechtsordnung als zentrales Motiv der Entscheidung
33:00 | Lüth-Entscheidung als Teil eines Urteilstriptychons
34:18 | Verabschiedung
ZITATE:
„Das ging nun zum BVerfG … und das BVerfG will ja nicht Revisions- oder Superrevisionsinstanz sein. Also ist die Frage, was kann es denn tun, wenn es an einen solchen Fall heranwill, wenn es meint, der Fall ist trotzdem falsch entschieden.“
„Das BVerfG will keine BGB-Tatbestände subsumieren, das ist die große Furcht.“
„Die amerikanische Verfassungsdogmatik kennt grundsätzlich nicht diese Figur der Abwägung, die wir [in Deutschland] in den Vordergrund stellen.“
„Das BVerfG war ja … eine neue Institution [und] … musste sich erst einen Ort erkämpfen und positionieren, nicht nur im Verhältnis zu den anderen Organen des Staates, … sondern gerade auch zu den Fachgerichten.“
„Wie kann ich eine Rechtsordnung, die post-totalitär ist, wie die der Bundesrepublik, imprägnieren mit dem liberalen Geist, ohne dass ich dem Gesetzgeber immerzu sage, du musst alles neu machen? … Da hat das BVerfG sich unter anderem mit der Lüth-Entscheidung eine Toolbox zugelegt, mit der es das bewerkstelligen kann.“
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19 Minuten
Mit unserem neuen Interviewformat “Ein Gönninger mit…” möchten wir euch das ELSA Netzwerk näherbringen. In kurzen Interviews erhaltet ihr einen exklusiven Einblick in das Vereinsleben und lernt interessante Persönlichkeiten kennen.
ELSA ist nicht nur ein lokales oder nationales Phänomen, sondern gerade der Austausch mit Jurastudent:innen aus ganz Europa stand im Mittelpunkt der Winter ELSA Law Schools (WELS) 2022. Die erste Folge unserer neuen Interviewreihe „Ein Gönninger mit…“ dreht sich darum, was David aus dem Vorstandsteam von ELSA Göttingen bei der WELS in Zagreb erlebt und gelernt hat. Die Woche unter dem Titel „Law and Business“ bestand nicht nur aus akademischen Einheiten mit Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis, sondern hielt auch ein spannendes Rahmenprogramm mit einem Galaabend und vielem mehr bereit. Auch im Mittelpunkt der WELS stand natürlich der Austausch mit Jurastudent:innen aus ganz Europa und auch der ELSA Spirit kam dabei nicht zu kurz. Gerade diese internationale Idee des Netzwerks macht den Verein so spannend und wichtig für angehende Jurist:innen.
Die nächsten ELSA Law Schools finden im Sommer 2022 statt. Für die verschiedenen Summer ELSA Law Schools (SELS) könnt ihr euch noch bis zum 17.04.2022 um 23:59 bewerben. Alles Wichtige für eure Bewerbung findet ihr auf: https://lawschools.elsa.org
Viel Spaß beim Hören!
Für Kritik, Feedback, Anregungen und neue Ideen zum Podcast erreicht ihr uns unter: podcast@elsa-goettingen.de
SHOW NOTES:
00:00 | Einführung
00:15 | Was ist ein Gönninger?
00:30 | ELSA Law Schools
00:51 | David stellt sich vor
01:37 | WELS 2022 in Zagreb
02:24 | Thema der Law School: „law and business“
03:04 | Tagesablauf der WELS
06:20 | Bewerbungsablauf und Tipps
08:26 | Pauline erklärt den ELSA Spirit
09:41 | ELSA Spirit in Kroatien
10:05 | National drinks
11:33 | Anreise nach Kroatien
12:32 | Galaabend
13:26 | Davids Fazit zur WELS
15:00 | Vorteile für den Lebenslauf
16:48 | Erforderliche Englischkenntnisse
17:18 | Verschiedene Schwierigkeitsgrade Level
18:06 | Verabschiedung
18:31 | Infos zu den nächsten ELSA Law Schools
ZITATE:
„Der ELSA Spirit war das, was uns alle verbunden hat.“
„Das ist natürlich auch eine nette Sache für den Lebenslauf, dass man sich über das juristische Pflichtprogramm für das Staatsexamen hinaus ein bisschen engagiert, das sehen nicht nur eventuelle Kanzleien für Praktika, sondern auch eventuelle Jobgeber… sehen das sehr gerne, wenn man sich über die Uni hinaus engagiert und wenn man interessiert ist und deswegen ist das glaube ich eine ganz tolle Möglichkeit.“
„Keine Angst vor dem erwarteten Englischniveau… bei mir war das auch so, dass ich mich lange nicht mehr mit Englisch befasst habe, bei mir hat moderates Schulenglisch doch ausgereicht… The way to go ist Englisch, um sich mit den anderen Leuten auszutauschen. Auch die academic lectures sind auf Englisch, aber moderates Schulenglisch hat ausgereicht.“
„Keine Angst vor den Einstufungen in introductory, intermediate und advanced. Auch davor keine Angst, ich war jetzt in der intermediate Law School und … man wurde sehr gut an die Hand genommen, wir haben auf einem sehr basic Level angefangen, das heißt, wenn man sich ein bisschen mehr zutraut, kann man auch ruhig in der ersten Law School auch direkt auf das advanced Level gehen.“
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ELSA ist nicht nur ein lokales oder nationales Phänomen, sondern gerade der Austausch mit Jurastudent:innen aus ganz Europa stand im Mittelpunkt der Winter ELSA Law Schools (WELS) 2022. Die erste Folge unserer neuen Interviewreihe „Ein Gönninger mit…“ dreht sich darum, was David aus dem Vorstandsteam von ELSA Göttingen bei der WELS in Zagreb erlebt und gelernt hat. Die Woche unter dem Titel „Law and Business“ bestand nicht nur aus akademischen Einheiten mit Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis, sondern hielt auch ein spannendes Rahmenprogramm mit einem Galaabend und vielem mehr bereit. Auch im Mittelpunkt der WELS stand natürlich der Austausch mit Jurastudent:innen aus ganz Europa und auch der ELSA Spirit kam dabei nicht zu kurz. Gerade diese internationale Idee des Netzwerks macht den Verein so spannend und wichtig für angehende Jurist:innen.
Die nächsten ELSA Law Schools finden im Sommer 2022 statt. Für die verschiedenen Summer ELSA Law Schools (SELS) könnt ihr euch noch bis zum 17.04.2022 um 23:59 bewerben. Alles Wichtige für eure Bewerbung findet ihr auf: https://lawschools.elsa.org
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00:15 | Was ist ein Gönninger?
00:30 | ELSA Law Schools
00:51 | David stellt sich vor
01:37 | WELS 2022 in Zagreb
02:24 | Thema der Law School: „law and business“
03:04 | Tagesablauf der WELS
06:20 | Bewerbungsablauf und Tipps
08:26 | Pauline erklärt den ELSA Spirit
09:41 | ELSA Spirit in Kroatien
10:05 | National drinks
11:33 | Anreise nach Kroatien
12:32 | Galaabend
13:26 | Davids Fazit zur WELS
15:00 | Vorteile für den Lebenslauf
16:48 | Erforderliche Englischkenntnisse
17:18 | Verschiedene Schwierigkeitsgrade Level
18:06 | Verabschiedung
18:31 | Infos zu den nächsten ELSA Law Schools
ZITATE:
„Der ELSA Spirit war das, was uns alle verbunden hat.“
„Das ist natürlich auch eine nette Sache für den Lebenslauf, dass man sich über das juristische Pflichtprogramm für das Staatsexamen hinaus ein bisschen engagiert, das sehen nicht nur eventuelle Kanzleien für Praktika, sondern auch eventuelle Jobgeber… sehen das sehr gerne, wenn man sich über die Uni hinaus engagiert und wenn man interessiert ist und deswegen ist das glaube ich eine ganz tolle Möglichkeit.“
„Keine Angst vor dem erwarteten Englischniveau… bei mir war das auch so, dass ich mich lange nicht mehr mit Englisch befasst habe, bei mir hat moderates Schulenglisch doch ausgereicht… The way to go ist Englisch, um sich mit den anderen Leuten auszutauschen. Auch die academic lectures sind auf Englisch, aber moderates Schulenglisch hat ausgereicht.“
„Keine Angst vor den Einstufungen in introductory, intermediate und advanced. Auch davor keine Angst, ich war jetzt in der intermediate Law School und … man wurde sehr gut an die Hand genommen, wir haben auf einem sehr basic Level angefangen, das heißt, wenn man sich ein bisschen mehr zutraut, kann man auch ruhig in der ersten Law School auch direkt auf das advanced Level gehen.“
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15 Minuten
Mit der Dublin-Verordnung wurde die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU einheitlich geregelt. Was bedeutet diese Verordnung für die Arbeit einer Anwältin für Migrationsrecht in Deutschland? Im zweiten Teil unserer Folge zum Migrationsrecht unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Rechtsanwältin Claire Deery darüber, wie das Dublin-Verfahren eigentlich funktioniert und wie sich die Dublin-Verordnung auf ihre Arbeit auswirkt. Frau Deery erklärt, welche rechtlichen und menschlichen Probleme mit der Dublin-Verordnung und dem europäischen Asylsystem einhergehen.
Viel Spaß beim Hören!
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SHOW NOTES:
00:00 | Einführung
00:14 | Frau Deery erklärt die Dublin-Verordnung
00:49 | Bedeutung des Dublin-Verfahrens für Frau Deerys Arbeit
02:11 | Abschiebungen innerhalb Europas
03:39 | Wochenfrist
04:15 | Verlängerung der Abschiebefrist durch Eilverfahren
06:27 | Unterschiedliche Situation in verschiedenen Ländern Europas
08:03 | Anerkannte Flüchtlinge
09:04 | Weiterwandern innerhalb der EU
10:08 | Rechtsprechung zu Italien
10:55 | Rechtsprechung zu Griechenland
11:17 | Asylsystem der EU
12:49 | Aufenthaltsperspektive über Integration
13:30 | Steuerung und Regulierung der Sekundärwanderung
14:02 | Asylum-Shopping
14:30 | Daueraufenthalt
14:57 | Verabschiedung
ZITATE:
„Die [Behörden] machen halt die Akte auf, gucken sich an, die Person war vorher in Italien, bin ich gar nicht zuständig, und machen die Akte wieder zu.“
„Dann ist hier richtig Rabatz, dann wollen die sofort zum Anwalt und dann ist alles ganz wichtig, und das ist es natürlich auch, subjektiv für die Person auf jeden Fall und für mich als Anwältin auch, weil eine Wochenfrist ist halt auch relativ kurz.“
„Dann kann es sein, dass ich meine Klienten in eine viel schlimmere Situation bringe durch ein Eilverfahren, weil ich dadurch nämlich künstlich die Frist verlängere, innerhalb derer ein Abschiebung stattfinden kann.“
„Dann sage ich immer zu meinen Klienten, sie können eine Party machen, alles gut.“
„Ich klage sehr gerne und das ist mein Beruf und ich streite mich auch gerne, aber es macht halt einfach ganz oft keinen Sinn, wenn z.B. jemand mit einem negativen Brief kommt, er soll zurück nach Österreich.“
„Das ist ein total spannendes Rechtsproblem, weil das hat der EU-Gesetzgeber und der deutsche Gesetzgeber überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt, dass Leute weiterwandern innerhalb der EU.“
„Viele verstehen das auch überhaupt nicht. Wieso bleiben die denn nicht in Italien diese Ausländer? Und alle denken an ihren letzten Italienurlaub. Ist doch total gutes Wetter, total gutes Essen, guter Wein, mega schön. Warum bleiben Flüchtlinge nicht da?“
„Man will halt ein Asylum-Shopping verhindern, also man will halt verhindern, dass man jetzt durch jedes EU-Land reisen kann und sich überall da sozusagen den Schutz abholen kann, sondern dass man sagt, wir vertrauen auf jeden europäischen Staat und wenn man einmal schonmal Schutz bekommen hat, dann braucht man den nicht nochmal.“
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00:14 | Frau Deery erklärt die Dublin-Verordnung
00:49 | Bedeutung des Dublin-Verfahrens für Frau Deerys Arbeit
02:11 | Abschiebungen innerhalb Europas
03:39 | Wochenfrist
04:15 | Verlängerung der Abschiebefrist durch Eilverfahren
06:27 | Unterschiedliche Situation in verschiedenen Ländern Europas
08:03 | Anerkannte Flüchtlinge
09:04 | Weiterwandern innerhalb der EU
10:08 | Rechtsprechung zu Italien
10:55 | Rechtsprechung zu Griechenland
11:17 | Asylsystem der EU
12:49 | Aufenthaltsperspektive über Integration
13:30 | Steuerung und Regulierung der Sekundärwanderung
14:02 | Asylum-Shopping
14:30 | Daueraufenthalt
14:57 | Verabschiedung
ZITATE:
„Die [Behörden] machen halt die Akte auf, gucken sich an, die Person war vorher in Italien, bin ich gar nicht zuständig, und machen die Akte wieder zu.“
„Dann ist hier richtig Rabatz, dann wollen die sofort zum Anwalt und dann ist alles ganz wichtig, und das ist es natürlich auch, subjektiv für die Person auf jeden Fall und für mich als Anwältin auch, weil eine Wochenfrist ist halt auch relativ kurz.“
„Dann kann es sein, dass ich meine Klienten in eine viel schlimmere Situation bringe durch ein Eilverfahren, weil ich dadurch nämlich künstlich die Frist verlängere, innerhalb derer ein Abschiebung stattfinden kann.“
„Dann sage ich immer zu meinen Klienten, sie können eine Party machen, alles gut.“
„Ich klage sehr gerne und das ist mein Beruf und ich streite mich auch gerne, aber es macht halt einfach ganz oft keinen Sinn, wenn z.B. jemand mit einem negativen Brief kommt, er soll zurück nach Österreich.“
„Das ist ein total spannendes Rechtsproblem, weil das hat der EU-Gesetzgeber und der deutsche Gesetzgeber überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt, dass Leute weiterwandern innerhalb der EU.“
„Viele verstehen das auch überhaupt nicht. Wieso bleiben die denn nicht in Italien diese Ausländer? Und alle denken an ihren letzten Italienurlaub. Ist doch total gutes Wetter, total gutes Essen, guter Wein, mega schön. Warum bleiben Flüchtlinge nicht da?“
„Man will halt ein Asylum-Shopping verhindern, also man will halt verhindern, dass man jetzt durch jedes EU-Land reisen kann und sich überall da sozusagen den Schutz abholen kann, sondern dass man sagt, wir vertrauen auf jeden europäischen Staat und wenn man einmal schonmal Schutz bekommen hat, dann braucht man den nicht nochmal.“
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16 Minuten
Was macht eine Anwältin für Migrationsrecht? In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Rechtsanwältin Claire Deery über ihren Arbeitsalltag, ihre Motivation und warum Verwaltungsrecht in der Praxis richtig spannend sein kann. Frau Deery berichtet, welche rechtlichen Fragen mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht einhergehen, wie die Aufgaben einer Anwältin für Migrationsrecht aussehen und welche Herausforderungen dabei bestehen.
Viel Spaß beim Hören!
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SHOW NOTES:
00:00 | Einführung
00:15 | Vorstellung von Frau Deery
01:26 | Frau Deery über die Arbeit als Fachanwältin für Migrationsrecht
02:18 | Unterscheidung zwischen Asyl- und Aufenthaltsrecht
03:02 | Länge der Klageverfahren im Asylrecht
03:36 | Aufenthaltsrecht
04:44 | Frau Deery spricht über ihren aufregenden Arbeitsalltag und aktuelle Beispiele
05:57 | Kolumbien
06:18 | Burundi
07:04 | Abschiebungen
07:38 | Frau Deery über ihre Gremientätigkeit
07:58 | Afghanistan
08:37 | Aktuelle Weltkrisen
08:54 | Frau Deery über Fluchtschicksale
09:16 | Dublin-Verordnung
09:32 | Rückführungen nach Italien
10:04 | Frau Deery über ihre Mandantengespräche
11:36 | Angst vor Abschiebung
11:57 | Frau Deery über psychische Probleme ihrer Mandanten
12:42 | Verarbeitung von Schicksalen
13:56 | Frau Deery über Ehrlichkeit
14:46 | Frau Deery über Überraschungen
15:09 | Frau Deery über den funktionierenden Rechtsstaat
15:42 | Psychische Hygiene
16:02 | Verabschiedung
ZITATE:
„Wenn einem die Entscheidung nicht gefällt […] dann kann man dagegen klagen. Es gibt kein Widerspruchsverfahren, sodass man direkt ins Klageverfahren geht mit einer Verpflichtungsklage und dann die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Also ich verklage relativ oft den Staat am Tag, um dann ein Flüchtlingsrecht zu erhalten.“
„Ich sage immer so, bei mir landen nur die Probleme.“
„Das ist dann aber auch für mich immer OK wenn ich das Gefühl habe, dass der Rechtsstaat funktioniert hat, also wenn ich das Gefühl habe, alle meine Gründe sind gehört worden, das Gericht hat sich damit auseinandergesetzt und ist einfach zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt.“
„Da funktioniert aus meiner Sicht der Rechtsstaat total gut, und dadurch fühle ich mich auch gar nicht so schlecht, dass ich diese Schicksale mit mir rumtrage.“
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00:00 | Einführung
00:15 | Vorstellung von Frau Deery
01:26 | Frau Deery über die Arbeit als Fachanwältin für Migrationsrecht
02:18 | Unterscheidung zwischen Asyl- und Aufenthaltsrecht
03:02 | Länge der Klageverfahren im Asylrecht
03:36 | Aufenthaltsrecht
04:44 | Frau Deery spricht über ihren aufregenden Arbeitsalltag und aktuelle Beispiele
05:57 | Kolumbien
06:18 | Burundi
07:04 | Abschiebungen
07:38 | Frau Deery über ihre Gremientätigkeit
07:58 | Afghanistan
08:37 | Aktuelle Weltkrisen
08:54 | Frau Deery über Fluchtschicksale
09:16 | Dublin-Verordnung
09:32 | Rückführungen nach Italien
10:04 | Frau Deery über ihre Mandantengespräche
11:36 | Angst vor Abschiebung
11:57 | Frau Deery über psychische Probleme ihrer Mandanten
12:42 | Verarbeitung von Schicksalen
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14:46 | Frau Deery über Überraschungen
15:09 | Frau Deery über den funktionierenden Rechtsstaat
15:42 | Psychische Hygiene
16:02 | Verabschiedung
ZITATE:
„Wenn einem die Entscheidung nicht gefällt […] dann kann man dagegen klagen. Es gibt kein Widerspruchsverfahren, sodass man direkt ins Klageverfahren geht mit einer Verpflichtungsklage und dann die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Also ich verklage relativ oft den Staat am Tag, um dann ein Flüchtlingsrecht zu erhalten.“
„Ich sage immer so, bei mir landen nur die Probleme.“
„Das ist dann aber auch für mich immer OK wenn ich das Gefühl habe, dass der Rechtsstaat funktioniert hat, also wenn ich das Gefühl habe, alle meine Gründe sind gehört worden, das Gericht hat sich damit auseinandergesetzt und ist einfach zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt.“
„Da funktioniert aus meiner Sicht der Rechtsstaat total gut, und dadurch fühle ich mich auch gar nicht so schlecht, dass ich diese Schicksale mit mir rumtrage.“
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38 Minuten
In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Prof. Dr. Thiele von der Business & Law School Berlin über das Recht auf Vergessen. Das Recht auf Vergessen stellt sicher, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen und schafft so einen Ausgleich zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit der Allgemeinheit. Prof. Dr. Thiele erklärt, von welchen Abwägungen sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Grundsatzentscheidungen zum Recht auf Vergessen leiten ließ, und warum es sich auch im Hinblick auf das Jurastudium lohnt, sich mit dem Geflecht aus universellen, europäischen und deutschen Grundrechten in den beiden Entscheidungen auseinanderzusetzen.
Die Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:
Recht auf Vergessen I (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr001613.html
Recht auf Vergessen II (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 276/17): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr027617.html
Viel Spaß beim Hören!
SHOW NOTES:
00:00 | Über den Podcast
00:38 | ELSA-Day 2021
01:18 | Begrüßung
01:28 | Vorstellung Prof. Dr. Alexander Thiele
02:21 | Recht auf Vergessen I
03:29 | Prof. Dr. Thiele über den Prüfungsmaßstab
04:49 | Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts
07:12 | Betroffene Grundrechte
10:31 | Verhältnis der betroffenen Grundrechte
11:41 | Abgrenzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
12:20 | Mittelbare Drittwirkung gegenüber Google, Facebook usw.
14:13 | Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit
16:25 | Mustergültige Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes
17:00 | Zeitfaktor der Interessen
19:40 | Recht auf Vergessen II
20:46 | Rüge der Beschwerdeführerin
21:12 | Unterschied zu Vergessen I
21:42 | Europarechtliche Einordnung
22:17 | Beschwerdebefugnis
22:42 | Erweiterung des Prüfungsmaßstabs
23:10 | Prof. Dr. Thiele erläutert die Entscheidung
24:37 | Spaltung des Grundrechtsschutzes
26:11 | Prof. Dr. Thiele über die Motivation des Bundesverfassungsgerichts
27:10 | Ausgang des Falles
27:46 | Unternehmensfreiheit Googles
28:02 | Verstärkung durch die Interessen der Berichterstatter:innen und Nutzer:innen
29:10 | Ergebnis der Entscheidung
29:18 | Prof. Dr. Thieles Tipps für Studierende
29:45 | Kombination aus Grundrechtsfall mit Europarecht
30:10 | Gedanken zum Prüfungsaufbau
30:52 | Verschränkung der Grundrechtsebenen
32:14 | Bedeutung der Verschränkung der Grundrechtsräume
34:11 | Geflecht von Grundrechten
34:46 | Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH
36:51 | Zusammenfassung und Verabschiedung
ZITATE:
„Dieser Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ja so ein bunter Strauß aus allem Möglichen.“
„Was kann man sonst mitnehmen? Es ist, natürlich, ein fundamentales Urteil im Hinblick auf die Verschränkung der Grundrechtsebenen.“
„Es lohnt sich nicht mehr, im Europarecht auf Lücke zu setzen […] und das gilt auch für die Richterinnen und Richter, die dieses Recht anzuwenden haben.“
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Die Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:
Recht auf Vergessen I (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr001613.html
Recht auf Vergessen II (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 276/17): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr027617.html
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02:21 | Recht auf Vergessen I
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04:49 | Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts
07:12 | Betroffene Grundrechte
10:31 | Verhältnis der betroffenen Grundrechte
11:41 | Abgrenzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung
12:20 | Mittelbare Drittwirkung gegenüber Google, Facebook usw.
14:13 | Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit
16:25 | Mustergültige Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes
17:00 | Zeitfaktor der Interessen
19:40 | Recht auf Vergessen II
20:46 | Rüge der Beschwerdeführerin
21:12 | Unterschied zu Vergessen I
21:42 | Europarechtliche Einordnung
22:17 | Beschwerdebefugnis
22:42 | Erweiterung des Prüfungsmaßstabs
23:10 | Prof. Dr. Thiele erläutert die Entscheidung
24:37 | Spaltung des Grundrechtsschutzes
26:11 | Prof. Dr. Thiele über die Motivation des Bundesverfassungsgerichts
27:10 | Ausgang des Falles
27:46 | Unternehmensfreiheit Googles
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29:10 | Ergebnis der Entscheidung
29:18 | Prof. Dr. Thieles Tipps für Studierende
29:45 | Kombination aus Grundrechtsfall mit Europarecht
30:10 | Gedanken zum Prüfungsaufbau
30:52 | Verschränkung der Grundrechtsebenen
32:14 | Bedeutung der Verschränkung der Grundrechtsräume
34:11 | Geflecht von Grundrechten
34:46 | Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH
36:51 | Zusammenfassung und Verabschiedung
ZITATE:
„Dieser Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ja so ein bunter Strauß aus allem Möglichen.“
„Was kann man sonst mitnehmen? Es ist, natürlich, ein fundamentales Urteil im Hinblick auf die Verschränkung der Grundrechtsebenen.“
„Es lohnt sich nicht mehr, im Europarecht auf Lücke zu setzen […] und das gilt auch für die Richterinnen und Richter, die dieses Recht anzuwenden haben.“
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