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Law to GÖ Archiv

15 Episoden
26 Minuten
Du hast mal was von einem ELSA-Traineeship gehört, kannst dir aber nur oberflächlich etwas darunter vorstellen? Nicht so schlimm, denn diese Episode bietet dir einen spannenden Einblick in den Ablauf eines solchen Auslandspraktikums. Ein solches hat nämlich der Gast unserer neuesten Folge des Formats „Law to GÖ: Auf ein Gönninger mit…“ absolviert. Simon und Lucas von ELSA Göttingen sprechen mit der ehemaligen Vorständin Belinda Behrens über ihre Zeit in Portugal, warum sie diese besonders geprägt hat, was es für einschneidende Erlebnisse gab und warum sie den Traineeship nur weiterempfehlen kann. Die Folge ist vor allem für diejenigen interessant, die mit einer Teilnahme liebäugeln, sich aber vielleicht aufgrund von mangelnden Erfahrungsberichten noch unsicher sind. Die Anmeldefrist für die kommenden Traineeships läuft noch bis Montag, den 4. 12.. Meldet euch also gerne an!

Viel Spaß beim Hören!

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28 Minuten
In dieser Folge unterhalten sich Titus und Anh von ELSA Göttingen mit Simon Fink, Professor für das Politische System der BRD. Dabei geht es um das Bürgerprojekt "Politik und Recht erleben", welches gemeinsam mit Professorin Angela Schwerdtfeger ins Leben gerufen wurde. Was ist "Politik und Recht erleben" und welche Angebote bietet dieses Projekt für uns Rechtswissenschaftler an? Zudem gibt es einen Exkurs zur aktuellen energiepolitischen Lage, den Möglichkeiten und Grenzen "außerordentlicher" politischer Beteiligung und der Frage, ob die Bevölkerung überhaupt bereit ist für die Folgen und Veränderungen, die der Klimawandel mit sich bringt.

Und zur vertieften Lektüre hier die PDF-Datei zum Impulspapier von "Politik und Recht erleben": https://politikundrechterleben.uni-goettingen.de/wordpress/wp-content/uploads/2023/05/Impulspapier-Politik-und-Recht-erleben.pdf

Viel Spaß beim Hören!

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49 Minuten
In dieser Folge unterhalten sich Titus und Anh von ELSA Göttingen mit Professor Meinel über die sehr kontrovers diskutierte Wahlrechtsreform. Dabei soll es unter anderem darum gehen, welche politischen und rechtlichen Konsequenzen aus dieser Reform gezogen werden können. Warum war eine Wahlrechtsreform notwendig? Wie war das bisherige deutsche Wahlrecht konzipiert? Kann man sagen, dass das Wahlrecht als Machtinstrument genutzt wird? Zu all diesen Fragen liefert diese Podcastfolge sehr interessante und informative Antworten.

Und zur vertieften Lektüre hier der Link zu einem Beitrag von Professor Meinel in der Zeit :D : https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-03/florian-meinel-wahlrechtsreform-ampel-regierung

Viel Spaß beim Hören.

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21 Minuten
Welche Chancen bietet ELSA seinen Mitgliedern? In dieser Folge unterhält sich Anh mit Johanna Kramer, der ehemaligen Präsidentin von ELSA Göttingen über ihre Erfahrungen im CEDAW Komitee der UN. Was sie dort genau gemacht, welche Momente sie besonders überrascht oder gar frustriert haben und warum das Thema Frauenrecht in dieser Folge eine entscheidende Rolle spielt, das erfahrt ihr in dieser Episode.

Viel Spaß beim Hören!

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27 Minuten
Du fragst dich, welche Möglichkeiten es nach dem juristischen Studium gibt und möchtest einmal in den Arbeitsalltag eines Anwaltes hineinhorchen? Dann könnte dir diese Folge des Podcast Law to Gö ganz besonders gefallen. Auf dem sich ständig weiterentwicken Gebiet des Informationstechnologierechts gibt Dr. Christoph Dally einen Einblick in seine berufliche Tätigkeit und in die Thematik des IT-Rechts. Sehr anschaulich werden dabei die Tücken des Onlinehandels, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Datenschutzes erläutert.

Viel Spaß beim Hören!

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42 Minuten
Heute unterhält sich Jennifer von ELSA Göttingen mit Prof. Dr. Paulus über seine Zeit am BVerfG. Dabei gibt Prof. Dr. Paulus nicht nur Einblicke in seinen Arbeitsalltag, sondern auch in die wichtigsten Entscheidungen seiner Amtszeit und erklärt, wie sich diese Entscheidungen auf die Grundrechtsordnung in Deutschland auswirken. Die Entscheidung zum Klimaschutzgesetz darf dabei natürlich genau so wenig fehlen wie die Entscheidungen zum Kopftuchverbot oder zum BND-Gesetz und die viel-diskutierte Rolle des BVerfG während der Corona-Pandemie.

 

Die angesprochenen Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:

Entscheidung zum Klimaschutzgesetz (BVerfGE 157, 30-177):  https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

Entscheidung zum Tempolimit (BvR 2146/22): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/12/rk20221215_1bvr214622.html

Entscheidung zum Kopftuchverbot (BVerfGE 153, 1-72): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html

Entscheidung zum BND-Gesetz (BVerfGE 154, 152-312): https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20200519_1bvr283517.html

Entscheidung zur Bundesnotbremse (BVerfGE 159, 223-355): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/11/rs20211119_1bvr078121.html

 

Viel Spaß beim Hören!

 

SHOWNOTES

00:00 | Begrüßung

00:13 | Vorstellung von Professor Doktor Paulus

00:41 | Prof. Dr. Paulus über das „Ziel“, Richter am BVerfG zu werden

01:02 | Ein typischer Arbeitstag am BVerfG

02:06 | Wahl der Richter:innen

03:28 | Wie wird man als Richter:in vorgeschlagen?

08:21 | Parteinähe der Richter:innen

10:37 | Beschluss zum Klimaschutzgesetz

20:30 | Beschluss zum Tempolimit

23:00 | Beschluss zum Kopftuchverbot

26:49 | Beschluss zum BND-Gesetz

33:45 | Die Rolle des BVerfG während der Corona-Pandemie

41:55 | Danksagung und Verabschiedung

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13 Minuten
Im zweiten Teil der Doppelfolge geht es um das LL.M.-Studium (Master of Laws). Im Gespräch mit Jennifer von ELSA Göttingen erzählt Charlotte von ihrem LL.M.-Studium in Medienrecht und Management und was sie dazu bewogen hat, diesen Weg einzuschlagen. Auch in dieser Folge klären wir alle wichtigen Fragen zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, Bewerbungsvoraussetzungen und den Herausforderungen, die bei einem LL.M.-Studium auf euch zukommen. Vielleicht ist ein LL.M. ja eine Option auf eurem eigenen juristischen Lebensweg?

Diese beiden Seiten sind ein guter Startpunkt für die weitere Recherche:

https://www.azur-online.de/ll-m-programme/

https://llm-guide.com

Viel Spaß beim Hören!

 

SHOW NOTES:

00:00 | Vorstellung

00:14 | Charlotte stellt sich vor

00:44 | LL.M.-Studium in Deutschland

01:11 | Auswahl des Studiengangs

02:22 | Programm des Studiengangs

02:52 | Information über Masterstudiengänge

03:30 | Voraussetzungen für eine Bewerbung

03:43 | Sprachtests

04:19 | Vorteile eines Studiums im Inland

05:45 | Vorteile eines Studiums im Ausland

06:30 | Der richtige Zeitpunkt für ein Masterstudium

07:08 | Absolvierung nach dem Ersten Staatsexamen

08:31 | Finanzierung eines LL.M.-Studiums

09:11 | Stipendien

09:57 | Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

10:12 | Ablauf des Studiums

11:38 | Würde sich Charlotte wieder für einen LL.M. entscheiden?

12:26 | Pläne nach dem LL.M.

12:47 | Verabschiedung

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27 Minuten
In der ersten Podcastfolge im neuen Jahr dreht sich alles um das Thema Zusatzqualifikationen. Dazu hat Jennifer von ELSA Göttingen die Studentin Jennifer Reh zu Gast. Jenni gibt Einblicke in ihre Dissertation und schildert den Ablauf von der Themenfindung bis zur mündlichen Abschlussprüfung zur Dr. Jur. Sie berichtet außerdem von verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Bewerbungsvoraussetzungen und den Herausforderungen, die bei einer Promotion auf euch zukommen, damit ihr herausfinden könnt, ob diese Möglichkeit vielleicht auch eine Option auf eurem eigenen juristischen Lebensweg sein könnte. Viel Spaß beim Hören!

 

Wenn ihr euch noch umfassender über die juristische Promotion informieren möchtet, findet ihr einen ausführlicheren Überblick und Erfahrungsbericht zweier Göttinger Promovierender in der Ausgabe 1/2022 der Göttinger Rechtszeitschrift. (Albrecht/Baumeister, Die juristische Promotion - Ein Überblick und Erfahrungsbericht, GRZ 1/2022, S. 84-94)

Link zum Artikel: https://www.goettinger-rechtszeitschrift.de/?p=2732

 

SHOW NOTES:

00:51 | Thema der heutigen Folge: Promotion

01:02 | Jenni stellt sich vor

03:53 | Voraussetzungen für eine Bewerbung

05:59 | Themenfindung

10:43 | Arbeitsaufwand

12:36 | Mündliche Prüfung

13:52 | Durchfallquote

14:16 | Richtiger Zeitpunkt für eine Promotion

15:42 | Warum Jenni ihre Doktorarbeit vor dem zweiten Staatsexamen schreibt

18:18 | Finanzierungsmöglichkeiten

22:08 | Wie herausfordernd ist eine Promotion im Vergleich zum Examen?

25:35 | Abschließende Tipps

26:20 | Verabschiedung

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26 Minuten
Der Kosovokrieg endete am 10. Juni 1999, nachdem die NATO über mehrere Monate militärische und zivile Ziele im Kosovo bombardiert hatte. Befürworter des Einsatzes der NATO bezeichneten diesen als „humanitären Kriegseinsatz“ zum Schutz vor Menschenrechtsverletzungen. Unser heutiger Gast Senko war damals gerade erst geboren. Im Gespräch mit Sebastian erzählt er, wie seine Eltern diese Zeit erlebten, wie sie dann in Deutschland Asyl fanden und warum er trotzdem noch immer keinen deutschen Pass hat. Viel Spaß beim Hören!

 

SHOWNOTES:

00:00 | Begrüßung

00:20 | Senko stellt sich vor

00:43 | Warum Senko keinen deutschen Pass hat

01:41 | Drei Hürden für eine Einbürgerung

03:30 | Anforderungen der serbischen Behörden für eine Ausbürgerung

05:16 | Antrag auf Unzumutbarkeit nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz

06:06 | Geschichte des Kosovo

06:41 | Die Jugoslawienkriege

07:50 | Senkos Wahrnehmung der Spannungen zwischen Kosovaren und Serben

09:16 | Der Kosovokrieg

11:32 | Wie erlebte Senkos Familie den Krieg?

14:16 | Warum Senko Jura studiert

15:02 | Odyssee nach Montenegro

17:16 | Terminal

18:13 | Der zweite Versuch

20:39 | Der dritte Versuch

22:22 | Senkos Engagement bei der Refugee Law Clinic

24:14 | Emotionen als Motivation

25:03 | Verabschiedung

 

ZITATE:

„Man muss unterscheiden zwischen den Leuten, die da leben und den Leuten vom Balkan, die jetzt mittlerweile hier leben. Der Hass und die ganzen Spannungen, die da existieren, und die Trauer, sind vor Ort auf jeden Fall viel deutlicher spürbar als hier.“

„Aber im ganzen Land herrschte dann trotzdem in vielen Straßen Anarchie, das kann man sich kaum vorstellen, was da alles für Dinge passiert sind.“

„Dann hieß es: Ne, der darf nicht einreisen, der hätte ein Visum beantragen müssen.“

„Aber dann durfte ich nicht mitfliegen. Der Flieger ist dann ohne mich los … und dann bin ich da aus diesem Flughafen raus … und war wirklich am Boden. Ich kann mich nicht an andere Momente erinnern in meinem Leben, wo ich genauso am Boden war und habe mich auch zum ersten Mal in meinem Leben wie ein Mensch zweiter oder dritter Klasse gefühlt.“

„Und so möchte ich halt auch Danke sagen mit meiner Arbeit und auch etwas zurückgeben, weil so eben auch der Sozialstaat funktioniert.“

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23 Minuten
Was macht eigentlich eine Anwältin für Opferrecht? In dieser Folge unterhält sich Jennifer von ELSA Göttingen mit Rechtsanwältin Helen Wienands über ihren Berufsalltag, ihre Motivation und wie sie Opfern von Sexualverbrechen und häuslicher Gewalt dabei hilft, vor Gericht gehört zu werden und Gerechtigkeit zu erfahren. Expertise in Kriminalwissenschaften ist dabei genauso wichtig wie ein gutes Gespür für den einfühlenden Umgang mit Menschen, die Opfer von Gewaltverbrechen geworden sind und vor Gericht mit dem Täter oder der Täterin konfrontiert werden.

Viel Spaß beim Hören!

 

SHOWNOTES:

00:00 | Begrüßung

00:22 | Vorstellung Helen Wienands

00:37 | Werdegang

03:04 | Wird man ängstlicher, wenn man ständig mit Verbrechen konfrontiert ist?

04:52 | Gibt es nur Verlierer auf beiden Seiten?

06:08 | Aus der Opferrolle herauskommen

08:58 | Das Verhältnis zu den Mandant:innen

12:08 | Umgang mit Falschbeschuldigungen

15:28 | Fälle, die besonders in Erinnerung bleiben

20:14 | Welche Fähigkeiten sollte man als Anwalt oder Anwältin für Opferrecht mitbringen?

22:26 | Verabschiedung

 

ZITATE:

„Allein die Tatsache, dass es angezeigt wurde und man die Möglichkeit hatte, darüber zu richten, ist dann schon etwas, was Opfern tatsächlich bei der Verarbeitung des Ganzen helfen kann.“

„Solche Fälle rühren einen schon auf, … weil man denkt: Das kann eigentlich nicht sein, dass sowas hier in Deutschland oder hier in unserer Umgebung stattfindet.“

„Es ist ganz ganz, ganz schwierig manchmal den Mandant:innen zu erklären, was das jetzt eigentlich alles aus rechtlicher Sicht bedeutet und da kommt es auf andere Dinge an, als die Personen vielleicht aus ihrer emotionalen Sicht denken, worauf es ankommen könnte.“

 

„Ich glaube, dass man Opferanwältin [oder Opferanwalt] aus Überzeugung machen sollte.“

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35 Minuten
Unsere neueste Folge dreht sich um einen echten Klassiker: Das Lüth-Urteil von 1958. Gemeinsam mit Prof. Dr. Frank Schorkopf von der Uni Göttingen analysiert Jennifer von ELSA Göttingen, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Boykottaufruf des neuesten Films eines Regisseurs, der im Nationalsozialismus antisemitische Filme produzierte, nicht nur dabei half, die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der noch jungen Bundesrepublik zu definieren, sondern auch, die Relevanz der Grundrechte bei der Auslegung zivilrechtlicher Sachverhalte zu sichern. Dabei wird nicht nur die Herangehensweise des Bundesverfassungsgerichts kritisch hinterfragt, sondern auch beleuchtet, wie sich diese neue Rolle des Gerichts bis heute auf die einfachgesetzliche Rechtsordnung auswirkt. Selbstverständlich darf an dieser Stelle auch ein Blick über den Atlantik und ein Vergleich mit der Rolle des Supreme Court in der U.S. amerikanischen Rechtsordnung nicht fehlen. Viel Spaß beim Hören!

Die Entscheidung (BVerfGE 7, 198) zum Nachlesen findet ihr hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/1958/01/rs195801151bvr040051.pdf?_blob=publicationFile&v=1

 

SHOWNOTES:

00:00 | Begrüßung

00:42 | Vorstellung von Prof. Dr. Schorkopf

01:16 | Sachverhalt

01:47 | Urteil des Landgerichts

02:11 | Inhalt der Verfassungsbeschwerde

03:25 | Das BVerfG als Superrevisionsinstanz?

04:07 | Rolle der Grundrechte im Zivilrecht

07:13 | Prüfungsmaßstab des BVerfGs beim Lüth-Urteil

09:23 | Möglichkeiten zur Einschränkung der Meinungsfreiheit

09:45 | Wann ist ein Gesetz denn „allgemein“?

11:37 | Rechtsgüterabwägung

12:40 | Verbot der Auschwitzlüge und Verbot von NS-Kennzeichen vs. Meinungsfreiheit

13:12 | Entziehung objektiv unwahrer Tatsachenbehauptungen aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit

14:15 | Blick auf die Wunsiedel-Entscheidung des BVerfGs

17: 33| Schutzpflichten des Staates

21:20 | Kritik an der Rolle des Bundesverfassungsgerichts

22:04 | Vergleich mit der Rolle des Supreme Court in den USA

22:04 | Parlamentarischer Gesetzgebungsstaat vs. verfassungsrechtlicher „Jurisdiktionsstaat“

25:27 | Problematische „Rechtsschöpfung“ durch das BVerfG

26:38 | Stellenwert der Meinungsfreiheit in den USA

28:28 | GG als „Gegenverfassung“ zur Weimarer Republik

30:28 | Stärkung der Grundrechte durch das Lüth-Urteil

31:49 | „Durchdringung“ der Rechtsordnung als zentrales Motiv der Entscheidung

33:00 | Lüth-Entscheidung als Teil eines Urteilstriptychons

34:18 | Verabschiedung

 

ZITATE:

„Das ging nun zum BVerfG … und das BVerfG will ja nicht Revisions- oder Superrevisionsinstanz sein. Also ist die Frage, was kann es denn tun, wenn es an einen solchen Fall heranwill, wenn es meint, der Fall ist trotzdem falsch entschieden.“

„Das BVerfG will keine BGB-Tatbestände subsumieren, das ist die große Furcht.“

„Die amerikanische Verfassungsdogmatik kennt grundsätzlich nicht diese Figur der Abwägung, die wir [in Deutschland] in den Vordergrund stellen.“

„Das BVerfG war ja … eine neue Institution [und] … musste sich erst einen Ort erkämpfen und positionieren, nicht nur im Verhältnis zu den anderen Organen des Staates, … sondern gerade auch zu den Fachgerichten.“

„Wie kann ich eine Rechtsordnung, die post-totalitär ist, wie die der Bundesrepublik, imprägnieren mit dem liberalen Geist, ohne dass ich dem Gesetzgeber immerzu sage, du musst alles neu machen? … Da hat das BVerfG sich unter anderem mit der Lüth-Entscheidung eine Toolbox zugelegt, mit der es das bewerkstelligen kann.“

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19 Minuten
Mit unserem neuen Interviewformat “Ein Gönninger mit…” möchten wir euch das ELSA Netzwerk näherbringen. In kurzen Interviews erhaltet ihr einen exklusiven Einblick in das Vereinsleben und lernt interessante Persönlichkeiten kennen.

ELSA ist nicht nur ein lokales oder nationales Phänomen, sondern gerade der Austausch mit Jurastudent:innen aus ganz Europa stand im Mittelpunkt der Winter ELSA Law Schools (WELS) 2022. Die erste Folge unserer neuen Interviewreihe „Ein Gönninger mit…“ dreht sich darum, was David aus dem Vorstandsteam von ELSA Göttingen bei der WELS in Zagreb erlebt und gelernt hat. Die Woche unter dem Titel „Law and Business“ bestand nicht nur aus akademischen Einheiten mit Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis, sondern hielt auch ein spannendes Rahmenprogramm mit einem Galaabend und vielem mehr bereit. Auch im Mittelpunkt der WELS stand natürlich der Austausch mit Jurastudent:innen aus ganz Europa und auch der ELSA Spirit kam dabei nicht zu kurz. Gerade diese internationale Idee des Netzwerks macht den Verein so spannend und wichtig für angehende Jurist:innen. 

Die nächsten ELSA Law Schools finden im Sommer 2022 statt. Für die verschiedenen Summer ELSA Law Schools (SELS) könnt ihr euch noch bis zum 17.04.2022 um 23:59 bewerben. Alles Wichtige für eure Bewerbung findet ihr auf: https://lawschools.elsa.org

Viel Spaß beim Hören!

Für Kritik, Feedback, Anregungen und neue Ideen zum Podcast erreicht ihr uns unter: podcast@elsa-goettingen.de

SHOW NOTES:

00:00 | Einführung 

00:15 | Was ist ein Gönninger?

00:30 | ELSA Law Schools

00:51 | David stellt sich vor

01:37 | WELS 2022 in Zagreb

02:24 | Thema der Law School: „law and business“ 

03:04 | Tagesablauf der WELS 

06:20 | Bewerbungsablauf und Tipps 

08:26 | Pauline erklärt den ELSA Spirit

09:41 | ELSA Spirit in Kroatien

10:05 | National drinks

11:33 | Anreise nach Kroatien

12:32 | Galaabend

13:26 | Davids Fazit zur WELS

15:00 | Vorteile für den Lebenslauf 

16:48 | Erforderliche Englischkenntnisse

17:18 | Verschiedene Schwierigkeitsgrade Level

18:06 | Verabschiedung

18:31 | Infos zu den nächsten ELSA Law Schools

ZITATE:

„Der ELSA Spirit war das, was uns alle verbunden hat.“

„Das ist natürlich auch eine nette Sache für den Lebenslauf, dass man sich über das juristische Pflichtprogramm für das Staatsexamen hinaus ein bisschen engagiert, das sehen nicht nur eventuelle Kanzleien für Praktika, sondern auch eventuelle Jobgeber… sehen das sehr gerne, wenn man sich über die Uni hinaus engagiert und wenn man interessiert ist und deswegen ist das glaube ich eine ganz tolle Möglichkeit.“

„Keine Angst vor dem erwarteten Englischniveau… bei mir war das auch so, dass ich mich lange nicht mehr mit Englisch befasst habe, bei mir hat moderates Schulenglisch doch ausgereicht… The way to go ist Englisch, um sich mit den anderen Leuten auszutauschen. Auch die academic lectures sind auf Englisch, aber moderates Schulenglisch hat ausgereicht.“

„Keine Angst vor den Einstufungen in introductory, intermediate und advanced. Auch davor keine Angst, ich war jetzt in der intermediate Law School und … man wurde sehr gut an die Hand genommen, wir haben auf einem sehr basic Level angefangen, das heißt, wenn man sich ein bisschen mehr zutraut, kann man auch ruhig in der ersten Law School auch direkt auf das advanced Level gehen.“

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15 Minuten
Mit der Dublin-Verordnung wurde die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU einheitlich geregelt. Was bedeutet diese Verordnung für die Arbeit einer Anwältin für Migrationsrecht in Deutschland? Im zweiten Teil unserer Folge zum Migrationsrecht unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Rechtsanwältin Claire Deery darüber, wie das Dublin-Verfahren eigentlich funktioniert und wie sich die Dublin-Verordnung auf ihre Arbeit auswirkt. Frau Deery erklärt, welche rechtlichen und menschlichen Probleme mit der Dublin-Verordnung und dem europäischen Asylsystem einhergehen.

Viel Spaß beim Hören!

Für Kritik, Feedback, Anregungen und neue Ideen erreicht ihr uns unter: podcast@elsa-goettingen.de

 

SHOW NOTES:

00:00 | Einführung

00:14 | Frau Deery erklärt die Dublin-Verordnung

00:49 | Bedeutung des Dublin-Verfahrens für Frau Deerys Arbeit

02:11 | Abschiebungen innerhalb Europas

03:39 | Wochenfrist

04:15 | Verlängerung der Abschiebefrist durch Eilverfahren

06:27 | Unterschiedliche Situation in verschiedenen Ländern Europas

08:03 | Anerkannte Flüchtlinge

09:04 | Weiterwandern innerhalb der EU

10:08 | Rechtsprechung zu Italien

10:55 | Rechtsprechung zu Griechenland

11:17 | Asylsystem der EU

12:49 | Aufenthaltsperspektive über Integration

13:30 | Steuerung und Regulierung der Sekundärwanderung

14:02 | Asylum-Shopping

14:30 | Daueraufenthalt

14:57 | Verabschiedung

 

ZITATE:

„Die [Behörden] machen halt die Akte auf, gucken sich an, die Person war vorher in Italien, bin ich gar nicht zuständig, und machen die Akte wieder zu.“

„Dann ist hier richtig Rabatz, dann wollen die sofort zum Anwalt und dann ist alles ganz wichtig, und das ist es natürlich auch, subjektiv für die Person auf jeden Fall und für mich als Anwältin auch, weil eine Wochenfrist ist halt auch relativ kurz.“

„Dann kann es sein, dass ich meine Klienten in eine viel schlimmere Situation bringe durch ein Eilverfahren, weil ich dadurch nämlich künstlich die Frist verlängere, innerhalb derer ein Abschiebung stattfinden kann.“

„Dann sage ich immer zu meinen Klienten, sie können eine Party machen, alles gut.“

„Ich klage sehr gerne und das ist mein Beruf und ich streite mich auch gerne, aber es macht halt einfach ganz oft keinen Sinn, wenn z.B. jemand mit einem negativen Brief kommt, er soll zurück nach Österreich.“

„Das ist ein total spannendes Rechtsproblem, weil das hat der EU-Gesetzgeber und der deutsche Gesetzgeber überhaupt gar nicht auf dem Schirm gehabt, dass Leute weiterwandern innerhalb der EU.“

„Viele verstehen das auch überhaupt nicht. Wieso bleiben die denn nicht in Italien diese Ausländer? Und alle denken an ihren letzten Italienurlaub. Ist doch total gutes Wetter, total gutes Essen, guter Wein, mega schön. Warum bleiben Flüchtlinge nicht da?“

„Man will halt ein Asylum-Shopping verhindern, also man will halt verhindern, dass man jetzt durch jedes EU-Land reisen kann und sich überall da sozusagen den Schutz abholen kann, sondern dass man sagt, wir vertrauen auf jeden europäischen Staat und wenn man einmal schonmal Schutz bekommen hat, dann braucht man den nicht nochmal.“

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16 Minuten
Was macht eine Anwältin für Migrationsrecht? In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Rechtsanwältin Claire Deery über ihren Arbeitsalltag, ihre Motivation und warum Verwaltungsrecht in der Praxis richtig spannend sein kann. Frau Deery berichtet, welche rechtlichen Fragen mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht einhergehen, wie die Aufgaben einer Anwältin für Migrationsrecht aussehen und welche Herausforderungen dabei bestehen.

Viel Spaß beim Hören!

Für Kritik, Feedback, Anregungen und neue Ideen erreicht ihr uns unter: podcast@elsa-goettingen.de

 

SHOW NOTES:

00:00 | Einführung

00:15 | Vorstellung von Frau Deery

01:26 | Frau Deery über die Arbeit als Fachanwältin für Migrationsrecht

02:18 | Unterscheidung zwischen Asyl- und Aufenthaltsrecht

03:02 | Länge der Klageverfahren im Asylrecht

03:36 | Aufenthaltsrecht

04:44 | Frau Deery spricht über ihren aufregenden Arbeitsalltag und aktuelle Beispiele

05:57 | Kolumbien

06:18 | Burundi

07:04 | Abschiebungen

07:38 | Frau Deery über ihre Gremientätigkeit

07:58 | Afghanistan

08:37 | Aktuelle Weltkrisen

08:54 | Frau Deery über Fluchtschicksale

09:16 | Dublin-Verordnung

09:32 | Rückführungen nach Italien

10:04 | Frau Deery über ihre Mandantengespräche

11:36 | Angst vor Abschiebung

11:57 | Frau Deery über psychische Probleme ihrer Mandanten

12:42 | Verarbeitung von Schicksalen

13:56 | Frau Deery über Ehrlichkeit

14:46 | Frau Deery über Überraschungen

15:09 | Frau Deery über den funktionierenden Rechtsstaat

15:42 | Psychische Hygiene

16:02 | Verabschiedung

 

ZITATE:

„Wenn einem die Entscheidung nicht gefällt […] dann kann man dagegen klagen. Es gibt kein Widerspruchsverfahren, sodass man direkt ins Klageverfahren geht mit einer Verpflichtungsklage und dann die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Also ich verklage relativ oft den Staat am Tag, um dann ein Flüchtlingsrecht zu erhalten.“

 

„Ich sage immer so, bei mir landen nur die Probleme.“

 

„Das ist dann aber auch für mich immer OK wenn ich das Gefühl habe, dass der Rechtsstaat funktioniert hat, also wenn ich das Gefühl habe, alle meine Gründe sind gehört worden, das Gericht hat sich damit auseinandergesetzt und ist einfach zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt.“

 

„Da funktioniert aus meiner Sicht der Rechtsstaat total gut, und dadurch fühle ich mich auch gar nicht so schlecht, dass ich diese Schicksale mit mir rumtrage.“

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38 Minuten
In dieser Folge unterhält sich Pauline von ELSA Göttingen mit Prof. Dr. Thiele von der Business & Law School Berlin über das Recht auf Vergessen. Das Recht auf Vergessen stellt sicher, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen und schafft so einen Ausgleich zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen und der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit der Allgemeinheit. Prof. Dr. Thiele erklärt, von welchen Abwägungen sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Grundsatzentscheidungen zum Recht auf Vergessen leiten ließ, und warum es sich auch im Hinblick auf das Jurastudium lohnt, sich mit dem Geflecht aus universellen, europäischen und deutschen Grundrechten in den beiden Entscheidungen auseinanderzusetzen.

 

Die Entscheidungen zum Nachlesen findet ihr hier:

Recht auf Vergessen I (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr001613.html

Recht auf Vergessen II (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 276/17): https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/rs20191106_1bvr027617.html

 

Viel Spaß beim Hören!

SHOW NOTES:

00:00 | Über den Podcast

00:38 | ELSA-Day 2021

01:18 | Begrüßung

01:28 | Vorstellung Prof. Dr. Alexander Thiele

02:21 | Recht auf Vergessen I

03:29 | Prof. Dr. Thiele über den Prüfungsmaßstab

04:49 | Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts

07:12 | Betroffene Grundrechte

10:31 | Verhältnis der betroffenen Grundrechte

11:41 | Abgrenzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

12:20 | Mittelbare Drittwirkung gegenüber Google, Facebook usw.

14:13 | Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit

16:25 | Mustergültige Abwägung des Bundesverfassungsgerichtes

17:00 | Zeitfaktor der Interessen

19:40 | Recht auf Vergessen II

20:46 | Rüge der Beschwerdeführerin

21:12 | Unterschied zu Vergessen I

21:42 | Europarechtliche Einordnung

22:17 | Beschwerdebefugnis

22:42 | Erweiterung des Prüfungsmaßstabs

23:10 | Prof. Dr. Thiele erläutert die Entscheidung

24:37 | Spaltung des Grundrechtsschutzes

26:11 | Prof. Dr. Thiele über die Motivation des Bundesverfassungsgerichts

27:10 | Ausgang des Falles

27:46 | Unternehmensfreiheit Googles

28:02 | Verstärkung durch die Interessen der Berichterstatter:innen und Nutzer:innen

29:10 | Ergebnis der Entscheidung

29:18 | Prof. Dr. Thieles Tipps für Studierende

29:45 | Kombination aus Grundrechtsfall mit Europarecht

30:10 | Gedanken zum Prüfungsaufbau

30:52 | Verschränkung der Grundrechtsebenen

32:14 | Bedeutung der Verschränkung der Grundrechtsräume

34:11 | Geflecht von Grundrechten

34:46 | Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH

36:51 | Zusammenfassung und Verabschiedung

ZITATE:

„Dieser Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG ist ja so ein bunter Strauß aus allem Möglichen.“

„Was kann man sonst mitnehmen? Es ist, natürlich, ein fundamentales Urteil im Hinblick auf die Verschränkung der Grundrechtsebenen.“

„Es lohnt sich nicht mehr, im Europarecht auf Lücke zu setzen […] und das gilt auch für die Richterinnen und Richter, die dieses Recht anzuwenden haben.“

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Law to GÖ

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Der Podcast von ELSA-Göttingen e.V.