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Zum Inhalt: Mit dem Wormser Konkordat wurde ein
Kompromiss zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II.
erzielt, der den fast 40 Jahre dauernden Konflikt um die
Besetzung der Bischofsämter im Reich beilegte. Von nun an kam der
Kirche (i. d. R. dem Erzbischof) die Einsetzung in das geistliche
Amt zu, dem König die Einsetzung (Belehnung) des Bischofs in die
weltlichen Güter seines Bistums. In der Unterscheidung zwischen
geistlichen Gütern (Spiritualia) und weltlichen Gütern
(Temporalia), die die Voraussetzung für diesen Kompromiss war,
lag der epochemachende Schritt dieses Kompromisses.

 

Unser Literaturtipp:

Stefan Weinfurter: Canossa: Die Entzauberung der Welt, München
2007.

 

Quellenempfehlung:

Das Wormser Konkordat (Privileg des Kaisers und Privileg des
Papstes), in: L. Weinrich (Hg.): Quellen zur deutschen
Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250
(Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters
32), Darmstadt 22000, Nr. 49, S. 182–185.

 
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„1122: Das Wormser Konkordat“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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