Die App auf Rezept - welche Geschäftsmodelle ermöglicht das neue Gesetz jetzt in der digitalen Gesundheitswirtschaft

Die App auf Rezept - welche Geschäftsmodelle ermöglicht das neue Gesetz jetzt in der digitalen Gesundheitswirtschaft

Worauf müssen Startups achten, um die Kostenerstattung für Apps zu erhalten?
43 Minuten
Podcast
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Der Futurebiz Podcast rund um die Themen Digitale Kommunikation & Transformation

Beschreibung

vor 3 Jahren
Goldgräberstimmung im Gesundheitsmarkt? Seit Gesundheitsminister
Jens Spahn das Gesetz für die sog. „App auf Rezept“ auf den Weg
gebracht hat, haben sich viele Startups und Unternehmen nun daran
gemacht, nach dem Gold im lukrativen Gesundheitsmarkt zu schürfen.
Welche Chancen entstehen aber nun genau im Markt der digitalen
Gesundheitswirtschaft? Und welche regulatorischen Hürden müssen
Unternehmen überwinden, um in den Genuss der Kostenerstattung durch
die gesetzlichen Krankenkassen zu kommen? Denn genau darum geht es.
Zwar kann über die Appstore jede App an Konsumenten verkauft
werden; aber die Erstattung der App durch die gesetzlichen
Krankenkassen verspricht das größere Geschäft.  Neben einem
guten Produkt bedarf es hier auch einer genauen Analyse der
gesetzlichen Rahmenbedingungen. Daher haben wir uns heute mit
Julian Braun einen auf Medizinrecht spezialisierten Juristen als
Gesprächspartner eingeladen. Julian ist u.a. tätig beim Startup
Verband der Digitalen Gesundheitswirtschaft und dem Inkubator
Hartbeat Labs, der sich auf den digitalen Gesundheitsmarkt
spezialisiert hat.  Julian erläutert im Gespräch, welche Typen
von digitalen Produkten nun durch das Digitale Versorgungsgesetz in
den Bereich der erstattungsfähigen Leistungen kommen können und wie
Startups in der Planung vorgehen sollten.  Dabei geht es z.B.
um eine Abgrenzung von nicht erstattungsfähigen App im Bereich
Wellness oder Prävention zu erstattbaren therapeutischen
Anwendungen. Beispiele sind z.B. App, die mit Hilfe von Sensoren
eine Diagnose ermöglichen (z.B. Blutzuckertagebuch) oder durch eine
Abfrage von Symptomen Diagnosehinweise geben können. 
Weiterführende Links:  Antragsverfahren und Beratung durch das
zuständige BfArm: https://diga.bfarm.de/antrag/de

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