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Bis wohin und auf welchen Wegen dürfen Journalistinnen und
Journalisten in die Machtzentren der Politik Zutritt haben? Eine
Frage, die auch in der Frühphase der Weimarer Republik ausgehandelt
wurde. 1920 war es der Presse lediglich erlaubt, den
„Hintereingang“ zum Reichstagsgebäude zu nutzen – mit einem durch
das Journalistinnenaufgebot stark beanspruchten eigenen Aufzug. Am
6. Juni kam es zu einem Brand im Reichstag, der zum Glück halbwegs
glimpflich verlief, die Zugangsregelungen für die Presse aber
erneut auf die Tagesordnung hob. Ob sie in der Folgezeit ermächtigt
worden ist, den Haupteingang zu nutzen, ist uns nicht bekannt.
Paula Leu liest den Bericht über das Feuerdrama aus dem Berliner
Tageblatt vom 7. Juli.
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„Reichstagsbrand 1920“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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