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  4. Bye-bye Bestpreisgarantie: BGH zu Booking.com
Der Bundesgerichtshof (BGH) verdirbt Booking.com die
Urlaubslaune: Mit Urteil vom 18. Mai 2021 (KVR 54/20) hat der BGH
enge Bestpreisklauseln verboten. Hotels dürfen jetzt auf ihren
eigenen Websites Zimmer günstiger anbieten als auf dem
Hotelbuchungsportal. Die beiden Wettbewerbsexperten und
Globetrotter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Justus
Haucap (Volkswirt) und Rupprecht Podszun (Jurist) reisen aus
diesem Anlass durchs Kartellrecht. Eine Folge über
Trittbrettfahrer und über die Frage, wo ein Kartellamtspräsident
wie Andreas Mundt Urlaub macht.

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Weitere Informationen

BGH Pressemitteilung BGH vom 18. Mai 2021.

Bundeskartellamt (2018), Die Auswirkungen enger
Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb – Ermittlungsergebnisse
aus dem Booking-Verfahren des Bundeskartellamtes.

Hamelmann L., J. Haucap, C. Wey (2015), Die wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit von Meistbegünstigungsklauseln auf
Buchungsplattformen am Beispiel von HRS, Zeitschrift für
Wettbewerbsrecht, Band 13 Heft 3.

Hunold, M., Kesler, R. Laitenberger, U., Schlütter, F. (2018),
Evaluation of best price clauses in online hotel bookings,
International Journal of Industrial Organization, Volume 61,
November 2018, Pages 542-571.

Telser, L. G. (1960), Why Should Manufacturers Want Fair Trade?,
The Journal of Law & Economics, Vol. 3 : No. 1 , Article
6. 
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„Bye-bye Bestpreisgarantie: BGH zu Booking.com“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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