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Beschreibung
vor 5 Jahren
Bei verschiedenen Rechtsgeschäften bedarf es der Zustimmung des
Betroffenen. Ist dieser nicht mehr in der Lage zur Zustimmung
greift die sog. Verfahrenspflegschaft. Was es damit auf sich hat
und wie Anke Nickel dazu gekommen ist, erklärt sie uns im
Interview.
Betroffenen. Ist dieser nicht mehr in der Lage zur Zustimmung
greift die sog. Verfahrenspflegschaft. Was es damit auf sich hat
und wie Anke Nickel dazu gekommen ist, erklärt sie uns im
Interview.
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