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Beschreibung
vor 5 Jahren
Heute bespreche ich zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2018. Sie
beschäftigen sich mit der Rechnungslegung. Die erste Entscheidung
beschäftigt sich mit dem Thema der Kontoauszüge aus dem
Online-Banking. Sind sie als Nachweise für das Betreuungsgericht
als ausreichend anzusehen? Danach schauen wir uns an, was bei einer
ausbleibenden Selbstverwaltungserklärung des Betroffenen geschehen
kann.
beschäftigen sich mit der Rechnungslegung. Die erste Entscheidung
beschäftigt sich mit dem Thema der Kontoauszüge aus dem
Online-Banking. Sind sie als Nachweise für das Betreuungsgericht
als ausreichend anzusehen? Danach schauen wir uns an, was bei einer
ausbleibenden Selbstverwaltungserklärung des Betroffenen geschehen
kann.
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