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Beschreibung
vor 3 Jahren
Es gibt für viele Kollegen das Problem, dass bei einer
Langzeitunterbringung keine freien Plätze in entsprechenden
Einrichtungen vorliegen. Dann bleibt gerne das Klinikum als
Vollziehungsort des Beschlusses. Nun hat jedoch ein Gericht in
Hamburg entschieden, dass eine 1:1 Betreuung im ambulanten Bereich
sozialrechtlich die Problematik lösen darf.
Langzeitunterbringung keine freien Plätze in entsprechenden
Einrichtungen vorliegen. Dann bleibt gerne das Klinikum als
Vollziehungsort des Beschlusses. Nun hat jedoch ein Gericht in
Hamburg entschieden, dass eine 1:1 Betreuung im ambulanten Bereich
sozialrechtlich die Problematik lösen darf.
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