Folge 130 § 108 SGB IX - Ohne Antrag gibt es keine EGH (fast)
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In dieser Folge schauen wir uns eine Entscheidung des SG Frankfurt
an, aus der sich sehr gut der Unterschied und die aus meiner Sicht
entstandene Verschlechterung des Antragsverfahrens ersehen kann.
Reichte vor der Reform noch die Kenntnis eines Teilbereiches des
Leistungsträgers, bedarf es nunmehr explizit eines Antrages.
an, aus der sich sehr gut der Unterschied und die aus meiner Sicht
entstandene Verschlechterung des Antragsverfahrens ersehen kann.
Reichte vor der Reform noch die Kenntnis eines Teilbereiches des
Leistungsträgers, bedarf es nunmehr explizit eines Antrages.
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