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Beschreibung
vor 3 Jahren
Ein Hörer des Podcasts hatte eine interessante Frage, die
sicherlich auch im Fall des Falles für andere Betreuer relevant
sein könnte. Er selbst ist Berufsbetreuer seit 2023 und daher nun
vorläufig registriert nach § 33 BtOG. Nun möchte Ihn das
Amtsgericht als Ehrenamtler vergüten.
sicherlich auch im Fall des Falles für andere Betreuer relevant
sein könnte. Er selbst ist Berufsbetreuer seit 2023 und daher nun
vorläufig registriert nach § 33 BtOG. Nun möchte Ihn das
Amtsgericht als Ehrenamtler vergüten.
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