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Beschreibung
vor 2 Jahren
Stellen Sie sich vor, Sie stellen einen Antrag auf SGB II
Leistungen und einen entsprechenden Mehrbedarf und bekommen dann
eine Rente bewilligt wegen voller Erwerbsminderung. Können Sie
gegen eine Ablehnung nach Bestandskraft noch vorgehen, auch wenn
sich nun Ihr Anspruch aus dem SGB XII ergibt? Ja, meint das
Bundessozialgericht.
Leistungen und einen entsprechenden Mehrbedarf und bekommen dann
eine Rente bewilligt wegen voller Erwerbsminderung. Können Sie
gegen eine Ablehnung nach Bestandskraft noch vorgehen, auch wenn
sich nun Ihr Anspruch aus dem SGB XII ergibt? Ja, meint das
Bundessozialgericht.
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