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vor 2 Jahren
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen
Entscheidung die Rechtsgrundlage der Angemessenheitsprüfung des
Landes Berlin pulverisiert. Die den Bescheiden zu Grunde liegenden
Verordnungen, welche sich auf den Mietspiegel beziehen, können
nicht herangezogen werden. Vielmehr sollte ein Blick Richtung
Sozialwohnungen und deren Rechtsgrundlagen geworfen werden.
Entscheidung die Rechtsgrundlage der Angemessenheitsprüfung des
Landes Berlin pulverisiert. Die den Bescheiden zu Grunde liegenden
Verordnungen, welche sich auf den Mietspiegel beziehen, können
nicht herangezogen werden. Vielmehr sollte ein Blick Richtung
Sozialwohnungen und deren Rechtsgrundlagen geworfen werden.
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