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Beschreibung
vor 2 Jahren
Es ist ein Mythos, dass pflegebedürftige Personen nur Pflegegeld
erhalten, wenn sie eine Pflegeperson benennen. Dies ist allerdings
nicht richtig. Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde ein Passus
gestrichen, aus denen sich ergibt, dass die Person oder die
Personengruppen unbenannt bleiben kann.
erhalten, wenn sie eine Pflegeperson benennen. Dies ist allerdings
nicht richtig. Bereits Mitte der 1990er Jahre wurde ein Passus
gestrichen, aus denen sich ergibt, dass die Person oder die
Personengruppen unbenannt bleiben kann.
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