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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Landgericht Potsdam hat über die Vorlagepflicht von
Originalbelegen entschieden. Die Entscheidung viel aus Sicht der
Betreuer erfreulich aus. Das Gericht hat erkannt, dass die digitale
Akte und auch der digitale Schriftverkehr nicht aufzuhalten sind.
Originalbelegen entschieden. Die Entscheidung viel aus Sicht der
Betreuer erfreulich aus. Das Gericht hat erkannt, dass die digitale
Akte und auch der digitale Schriftverkehr nicht aufzuhalten sind.
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