38 - Andere Leistungsanbieter
5 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Website Soziale
Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe
YouTube: https://youtu.be/AAFy8zybSi4
Mit dem BTHG wurden neue Optionen geschaffen, um mehr Menschen
mit Behinderung eine berufliche Tätigkeit auf dem ersten
Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Hierzu wurde am 1. Januar 2018,
durch die Einführung der anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX),
eine Alternative zur WfbM unterbreitet.
Sie bieten Leistungen im Eingangsverfahren und im
Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) sowie im Arbeitsbereich einer
WfbM (§ 58 SGB IX) vollständig oder teilweise, in Form von
Leistungsmodulen an.
Sie sind somit keine Arbeitgeber, sondern „Anbieter beruflicher
Bildung oder Beschäftigung“ wie die WfbM.
Durch die Alternative zur WfbM wird das Wunsch- und Wahlrecht von
Menschen mit Behinderung (§ 62 SGB IX) bezüglich der Art und des
Ortes ihrer Beschäftigung gestärkt.
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