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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Baurechtsexpertin Frau DDr. Katharina Müller, Partnerin bei
Müller Partner Rechtsanwälte, erklärt worauf in der Praxis zu
achten ist, um seiner Prüf- und Warnpflicht ordnungsgemäß
nachzukommen.
In welcher Form die Mitteilung an der Auftraggeber zu erfolgen
hat, wird ebenso erläutert wie auch die drohenden Folgen bei
unvollständiger oder nicht erfolgter Mitteilung.
Auch der Umfang der Prüf- und Warnpflicht während des aufrechten
Vertrages bzw. bereits vor Vertragsabschluss wird näher
beleuchtet.
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