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Beschreibung
vor 4 Jahren
Bei einer Kündigung nach § 30 MRG gibt es einiges zu beachten.
Welche Formvorschriften einzuhalten sind und was es mit der
Eventualmaxime auf sich hat erklärt Herr Dr. Reinhard Pesek,
Junior Partner bei FSM Rechtsanwälte.
Die für die Praxis relevanten Ziffern des § 30 MRG werden unter
Einbeziehung der hierfür relevanten Judikatur näher beleuchtet.
Die OGH- Entscheidung 4 Ob 62/21b, welche sich mit der
regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit beschäftigt wird im Detail
erläutert.
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