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Beschreibung
vor 4 Jahren
Das Gesetzespaket EAG führt zu zahlreichen Änderungen in
bestehenden Gesetzen, wie beispielsweise dem Ökostromgesetz
2012 oder dem Elektrizitätswirtschafts- und
organisationsgesetz 2010. Durch das EAG wurde weiters die
Möglichkeit geschaffen erneuerbare Energiegemeinschaften zu
gründen. Der Energierechtsexperte Dr. Dominik Kurzmann,
Anwalt bei PHH Rechtsanwälte, erläutert die wichtigsten Punkte
des neuen Gesetzespaktes. Weiters wird erklärt welche
Unterschiede es zwischen erneuerbaren Energiegemeinschaften
und Bürgerenergiegemeinschaften gibt und worauf bei der
Gründung geachtet werden sollte.
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