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Beschreibung
vor 4 Jahren
Seit 31.12.2021 gilt das Schwarmfinanzierungs- Vollzugsgesetz.
Durch dieses und durch die Schwarmfinanzierungs-Verordnung ist es
zu Änderungen bei der Erbringung von
Schwarmfinanzierungsdienstleistungen, beim Betrieb von
Schwarmfinanzierungsplattformen und zur Ausweitung der
Transparenz gekommen.Der Finanzexperte Mag. Thomas Moth,
Geschäftsführer des Fachverband Finanzdienstleister erläutert die
wesentlichen Neuerungen die hierdurch eingetreten sind. Weiters
werden die Unterschiede zum weiterhin anwendbaren
Alternativfinanzierungsgesetz erklärt. Welche Schritte nun
konkret von einer Crowdinvesting- Plattform zu setzen sind, damit
diese in Zukunft als Schwarmfinanzierungsdienstleister am Markt
agieren kann, wird ebenfalls beleuchtet.
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