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Beschreibung
vor 4 Jahren
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der
Hilfeleistung beim Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022
aufgehoben.
Welche Auswirkungen diese Entscheidung hat, welchen Prozess die
Patienten durchlaufen müssen und wer von dem
Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des § 78 StGB betroffen
ist erfahren Sie von Frau Mag. Sabine Skokanitsch.
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