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Beschreibung
vor 4 Jahren
Häufig werden Wohnungen die von gemeinnützigen
Bauvereinigungen errichtet wurden in Wohnungseigentum
abverkauft. Welche Voraussetzungen hierbei erfüllt sein
müssen und wer einen gesetzlichen Anspruch auf
Angebotslegung hat wird von Frau Mag. Doris Molnar,
Vorständin der gemeinnützigen Donau- Ennstaler- Siedlungs-
Aktiengesellschaft, ausführlich erklärt.
Bei Weitervermietung oder Weiterverkauf sind in den ersten
15 Jahren ebenfalls Besonderheiten zu beachten, welche das sind,
wird ebenso näher beleuchtet, wie die Unterscheidung
zwischen Alt- und Neumietern.
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