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Beschreibung
vor 4 Jahren
Oft wird nicht nur der Mietgegenstand an sich vermietet,
zusätzlich werden auch ganze Küchen oder andere Gegenstände
mitvermietet. Im Altbau wird hierfür auch immer wieder eine
zusätzliche Möbelmiete verlangt.
Bei diesem Themenkomplex ergeben sich zahlreiche spannende
Fragen wie beispielsweise: Was muss in der Wohnung
enthalten sein? Wann gilt ein Gegenstand überhaupt als
mitvermietet? Wer hat für die Wartung/Reparatur aufzukommen? Wann
kann es zu Mietzinsminderungen kommen? Von wem kann wofür
Investitionskostenersatz verlangt werden?
Für die ausführliche Beantwortung dieser und weiterer
Fragen hat sich Frau Mag. Anna Schimmer, Junior- Partnerin
in der Kanzlei Müller Partner Rechtsanwälte, Zeit genommen.
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