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Beschreibung
vor 4 Jahren
Im 2. Teil werden die Änderungen bei den Gerichtsgebühren, die
Schaffung neuer Gerichtsstände und einige ausgewählte Neuerungen,
wie beispielsweise notwendige Angaben in Schriftsätzen und
beseitigte Stolperfallen bei der Verfahrenshilfe, behandelt.
Abschließend widmen wir uns der Frage, wieso die im
Ministerialentwurf noch geplante Übernahme von
Videogerichtsverhandlungen ins Dauerrecht, zumindest derzeit
nicht vorgenommenen wurde.
Auch diesmal hat die ausführliche und praxisnahe Erörterung
der zahlreichen Fragen Herr Mag. Philipp Ent, Richter am
Bezirksgericht Purkersdorf, übernommen.
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