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Beschreibung
vor 4 Jahren
Mit 01.04.2022 ist es zur Erhöhung der Richtwerte gekommen. Was
in der Praxis bei der Indexierung zu beachten ist und für welche
Mietverträge die Erhöhung ausschlaggebend ist, wird von Frau Mag.
Simone Maier- Hülle, Partnerin bei Müller Partner Rechtsanwälte,
praxisnah erläutert. Weiters werden die generell möglichen Zu-
und Abschläge und der konkrete Ablauf eines
Schlichtungsstellenverfahrens auf Mietszinsüberprüfung näher
beleuchtet.
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