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Beschreibung
vor 3 Jahren
Sie liefert neue Spielräume, birgt aber nicht ganz
unbedeutende kartellrechtliche Risiken. Die Rede ist von der
novellierten Vertikal-GVO, die mit 1.6.2022 zahlreiche
Neuerungen, welche bei der Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen
zu beachten sind, gebracht hat. Betroffen sind vor allem
der elektronische Handel sowie selektive und exklusive
Vertriebsmodelle. Welche neuen Regeln mit 1.6.2022 in Kraft
getreten sind und wie man diese in der Praxis anwendet
erklärt Kartellrechtsexperte Mag. David Konrath von EY Law.
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