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Beschreibung
vor 3 Jahren
Sachverständige werden immer öfter in Strafverfahren
herangezogen. Unterschieden wird zwischen gerichtlich
bestellten Sachverständigen und Privatsachverständigen.
Letztere werden in der Regel von Strafverteidigern herangezogen,
um Gutachten der gerichtlich bestellten Sachverständigen zu
entkräften. Doch, in welchem Stadium zieht man den
Privatsachverständigen bei? Darf der Privatsachverständige
am Verfahren teilnehmen und Fragen stellen? Und: Wer trägt
eigentlich die Kosten des Gutachten? Diese und zahlreiche
andere Fragen beantwortet Dr. Bernd Wiesinger von Haslinger
Nagele und Partner Rechtsanwälte.
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