Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 3 Jahren
Wenn man den Begriff „Massenkündigung“ oder „Massenentlassung“
hört, denkt man zunächst wohl an einen großflächigen
Personalabbau, zB die Freisetzung von 20, 50 oder 100
Arbeitnehmern. Tatsächlich ist aber gesetzlich geregelt, wann
eine Massenkündigung vorliegt, namentlich in § 45a
Abs 1 AMFG, konkret in den Z 1 bis 4. Demnach liegt –
vereinfacht gesagt – eine Massenkündigung vor, wenn ein
Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen in einem Betrieb eine gewisse
Anzahl von Arbeitsverhältnissen auflöst. Ausschlaggebend ist also
die Zahl der Auflösungen.
Weiterlesen auf lindemedia.at
Weitere Episoden
4 Minuten
vor 4 Tagen
32 Minuten
vor 1 Woche
43 Minuten
vor 2 Wochen
31 Minuten
vor 3 Wochen
13 Minuten
vor 1 Monat
Abonnenten
graz
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.