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Beschreibung
vor 2 Jahren
Im Sommer taucht bei zahlreichen Wohnungseigentümergemeinschaften
die Frage nach einen Wechsel der Hausverwaltung auf. Was es für
eine Kündigung braucht, wann eine Aufkündigung des
Verwaltungsvertrags möglich ist, welche Änderungen die Novelle
des Wohnungseigentumsgesetzes hierbei gebracht hat, wann an wen
welche Unterlagen zu übergeben sind. Diese und weitere Fragen
beantwortet Herr Mag. Christoph Kothbauer, Konsulent für Wohn-
und Immobilienrecht.
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