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Am Punkt - Steuern. Wirtschaft. Recht. Zum Hören.
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Mit dem 17.12.2023 endet die Umsetzungsfrist zur Einrichtung
eines internen Hinweisgebersystems für alle Unternehmen und
juristische Personen des öffentlichen Sektors mit 50 oder mehr
Arbeitnehmer*innen. Was es bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem
Hinweisgeberinnenschutzgesetz in der Praxis zu beachten gilt,
erklärt Thomas Baumgartner, Rechtsanwalt und zertifizierter
Compliance Officer der Kanzlei Haslinger / Nagele Rechtsanwälte
GmbH.
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