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vor 2 Jahren
Mit 1.1.2024 ist die Regelung zur Mitarbeiterprämie 2024 in Kraft
getreten (BGBL I 2023/200). Es handelt sich um eine weitere
Möglichkeit zur Zahlung einer abgabenfreien Prämie, ähnlich der
Teuerungsprämie. Neu ist aber, dass die Mitarbeiterprämie von
einer expliziten Kollektivvertragsregelung bzw. -ermächtigung
abhängig ist. Was konkret zu beachten ist erklärt Mag.
Wolfram Hitz, Geschäftsführer der Hitz &
Schrenk OG.
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