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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wer ein Familienheim erbt – Elternhaus oder das Zuhause vom
Ehepartner – braucht unter Umständen darauf keine Erbschaftssteuer
zu bezahlen. Eine wichtige Bedingung dabei ist: Der Erbe muss die
Immobilie anschließend zehn Jahre selbst bewohnen. Jetzt hat der
Bundesfinanzhof jüngst zwei Urteile gefällt, die allerdings
Ausnahmen zulassen. Konkret scheint es Möglichkeiten zu geben, ein
Familienheim steuerfrei zu erben – und es dennoch zu verkaufen.
Ehepartner – braucht unter Umständen darauf keine Erbschaftssteuer
zu bezahlen. Eine wichtige Bedingung dabei ist: Der Erbe muss die
Immobilie anschließend zehn Jahre selbst bewohnen. Jetzt hat der
Bundesfinanzhof jüngst zwei Urteile gefällt, die allerdings
Ausnahmen zulassen. Konkret scheint es Möglichkeiten zu geben, ein
Familienheim steuerfrei zu erben – und es dennoch zu verkaufen.
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