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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Rampe vor der Eingangstür reicht bald nicht mehr aus. Ab dem
28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dann
müssen auch digitale Angebote die Teilhabe von Menschen mit
Einschränkungen ermöglichen. Betroffen sind ganz besonders Banken.
Denn deren Dienste werden einerseits von allen benötigt und
gleichzeitig haben sich Bankgeschäfte für Privatkunden stark
gewandelt. Was es bei der Umsetzung des Gesetzes zu beachten gibt,
schildern Matthias Lüger, Partner, und Pedro Hernández López,
Manager bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und dann
müssen auch digitale Angebote die Teilhabe von Menschen mit
Einschränkungen ermöglichen. Betroffen sind ganz besonders Banken.
Denn deren Dienste werden einerseits von allen benötigt und
gleichzeitig haben sich Bankgeschäfte für Privatkunden stark
gewandelt. Was es bei der Umsetzung des Gesetzes zu beachten gibt,
schildern Matthias Lüger, Partner, und Pedro Hernández López,
Manager bei KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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