Schönheitsreparaturen: Was gilt aktuell?

Schönheitsreparaturen: Was gilt aktuell?

26 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Die Mieterin soll bei Auszug ihre Wohnung streichen – so steht es
im Mietvertrag. Als sie die Wohnung übergibt, hat sie weder
Bohrlöcher zugespachtelt noch gestrichen. Die Klausel in ihrem
Vertrag sei ungültig, argumentiert sie. Aber: Stimmt das? Was macht
Klauseln unwirksam oder wirksam? Welche Dinge fallen überhaupt
unter Schönheitsreparaturen? Und können Vermieter:innen in die
Verantwortung genommen werden, wenn Mieter:innen während ihrer
Mietzeit streichen möchten? ivia-Referent und Fachanwalt für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht Detlef Wendt klärt auf. Hören Sie diese
Podcastfolge und beugen Sie so Konflikten vor. Sie wünschen mehr
Tiefgang? In zwei Wochen sprechen wir im Podcast nochmal über
Schönheitsreparaturen. Da schauen wir uns die Kostenaufteilung im
Detail an. Darüber hinaus bieten wir Ihnen unsere "Ganztägige
HYBRID-Veranstaltung: Leitfaden für den Umgang mit
Schönheitsreparaturen" am 30.08.2022 an. Sichern Sie sich jetzt
noch Ihre Präsenz-Teilnahme oder Ihr Überraschungspaket:
https://ivia-akademie.de/produkt/leitfaden_umgang_schoenheitsreparaturen/
Die ivia akademie freut sich auf Sie! Sie haben Fragen, Anregungen
oder Themenwünsche für den Podcast? Schreiben Sie uns an:
podcast@ivia-akademie.de

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