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  4. Aktuelles vom BGH: Schäden am Sondereigentum
Durch einen Wasserrohrbruch ist ein Schaden am Sondereigentum eines
Eigentümers entstanden. Zwar sind solche Schäden über die
Wohngebäudeversicherung mit versichert, allerdings besteht ein
Selbstbehalt, der nun gezahlt werden muss. Solche
Selbstbehalts-Regelungen werden immer geläufiger und mittlerweile
oft von den Versicherungen vorausgesetzt. Die
Wohnungseigentümergemeinschaft einigt sich darauf, dass jede:r
Eigentümer:in einen entsprechenden Anteil übernimmt, da die
Versicherung auch eine gemeinschaftliche Versicherung ist und der
Schaden jeden hätte treffen können. Doch ein Eigentümer sieht das
anders. Der Fall landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
ivia-Referent und Rechtsanwalt Thomas Brandt hat die Verhandlung am
BGH begleitet. Das für die Immobilienbranche richtungsweisende
Urteil steht zwar noch aus, doch Thomas Brandt verrät im Podcast
die klare Tendenz des BGH. Neugierig geworden? Einfach auf Play
drücken ... Wer noch tiefer in das Thema einsteigen möchte, dem
empfehlen wir das digitale Lern-Event "Wer hat denn nun den
(Versicherungs-)Schaden? Richtig abgrenzen zwischen Sondereigentum
und Gemeinschaftseigentum" am 30.11.2022:
https://ivia-akademie.de/produkt/versicherungs-schaden-2/ Und wenn
Sie noch Themenwünsche für den Podcats haben, mailen Sie uns gerne
an podcast@ivia-akademie.de.
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„Aktuelles vom BGH: Schäden am Sondereigentum“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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