Wir helfen euch, die 250’000-Franken-Busse zu vermeiden

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In drei Tagen tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Wir diskutieren die Änderungen für uns als Datenproduzenten. Und wir diskutieren, wo auch Privatpersonen, KMUs und Betreiber von Websites neue Pflichten und Aufgaben bekommen.
37 Minuten
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Beschreibung

vor 8 Monaten
In drei Tagen ist es so weit: Das neue Schweizer Datenschutzgesetz
(DSG) tritt in Kraft. Es sorge dafür, dass «der Datenschutz den
technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über
die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der
Beschaffung von Personendaten erhöht» werde, schreibt der Bund. Das
klingt höchst erfreulich für uns alle, die wir Daten produzieren
und bei den Tech-Konzernen deponieren. Doch es gibt auch eine
Kehrseite: Wer Daten von anderen entgegennimmt, muss mehr Vorsicht
walten lassen – ansonsten happige Bussen drohen. Betroffen sind
Unternehmen, aber auch Private, die eine eigene Website betreiben.
Das löst derzeit eine gewisse Unruhe aus. Ist die angezeigt? Obwohl
wir alles blutige Juristen-Laien sind, nehmen wir uns heute diesen
Fragen an.

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